Blockheizkraftwerke – Gute Gründe für einen Einsatz von BHKW-Anlagen

Hocheffiziente Blockheizkraftwerke (BHKW) stellen eine tragende Säule der Klimaschutz-Strategie in Deutschland dar. Vorrangig mit CO2-armen sowie CO2-freien Brennstoffen befeuert, leisten BHKW-Anlagen einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz.

Auf der anderen Seite ermöglichen BHKW-Anlagen eine wirtschaftliche Strom- und Wärmeversorgung von Gebäuden, Quartieren und Städten (Fernwärme). Insbesondere die hohe Effizienz dezentraler BHKW-Projekte trägt dabei zur CO2-Einsparung bei.

Diese Informationsseite über die Gründe für einen Einsatz von Blockheizkraftwerken zählt die Vorteile einer BHKW-Anlage auf. Es wird aber auch der Frage nachgegangen, wie sich die Vorteile von BHKW-Anlagen und die zukünftige Bedeutung von Blockheizkraftwerken in einem Energiesystem bewähren, das zukünftig von erneuerbaren Energien geprägt sein wird.

Gründe für einen Einsatz von Blockheizkraftwerken

KWK-Anlage im Hamburger Hafen
KWK-Anlage im Hamburger Hafen (Bild: Matthias Kruettgen – Fotolia.com)

Eine Untersuchung des Instituts für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung (InWIS Bochum) aus dem Jahre 2012 hat mehr als 1.000 selbstnutzende Eigentümerhaushalte nach deren Intentionen bei einer Investitionsentscheidung für eine neue Heizungsanlagen befragt. Während am Anfang des Entscheidungsprozesses noch 32% den Klimaschutz als Grund angaben, schrumpfte dieser Anteil am Ende auf gerade einmal 13%. Absolut dominierend war die Wirtschaftlichkeit der neuen Heizungsanlage bzw. die Intention, Heizkosten zu sparen. Rund 70% der Befragten gaben dies als hauptsächliche Intention für die Investitionsentscheidung an.

Ähnlich verhält es sich bei der Entscheidung für ein alternatives Heizungssystem, wozu neben Solarthermie-Anlagen auch Biomasse-Heizkessel und Blockheizkraftwerke (BHKW) zählen. Die gegenüber einer fossilen Heizkesselanlage deutlich höheren Investitionskosten müssen sich in absehbarer Zeit über Ersparnisse bei der Heizkosten bzw. Einnahmen aus dem Stromverkauf refinanzieren.

Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken

Im privaten Bereich müssen sich die zusätzlichen Investitionen für ein Blockheizkraftwerk nach rund 8-10 Jahre amortisieren, um für die meisten Nutzer einen hinreichend großen Anreiz zu bieten.
Noch stärker ausgeprägt sind die Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit im industriellen Sektor. Unglaublich aber wahr: Im industriellen Bereich werden teilweise BHKW-Projekte mit Refinanzierungszeiten unter 3 Jahren nicht umgesetzt, weil die Anforderung an die Eigenkapitalrendite nicht erfüllt werden. Aber auch hier gibt es seit Jahren gegenläufige Trends  Erfahrungsgemäß sind eher mittelständische Unternehmen bereit, bei klimaschonenden Maßnahmen auf (überhöhte) Renditeanforderungen zu verzichten. Inzwischen sind auch weltweit tätige Unternehmen bereit, „längere“ Refinanzierungszeiten in Betracht zu ziehen, sofern dies in der Außendarstellung des Unternehmens vermarktet werden kanm.

Bisher wurden die Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken durch ein System unterschiedlicher finanzieller Förderungen flankiert. Auf Ebene der Bundesländer bzw. des Bundes gab des Investitions-Förderprogramme wie z. B. das Mini-KWK-Impulsprogramm. Zinslose oder zinsvergünstigte KfW-Kredite konnten in Anspruch genommen werden, wenn BHKW-Anlagen in Verbindung mit anderen Maßnahmen zu einer deutlichen Primärenergie-Einsparung des neuen bzw. energetisch sanierten Gebäudes führte.
Auf Antrag konnte unter bestimmten Bedingungen die Energiesteuer für den in der BHKW-Anlage genutzten Brennstoff vollständig zurückerstattet werden. Zusätzlich zum Marktpreises für den Strom erhielten BHKW-Anlagenbetreiber eine zeitlich befristete Förderung in Form einer Zuschlagszahlung nach dem KWK-Gesetz.
Die Verbindung dieser Investitions- und Betriebs-Beihilfen ist inzwischen in dieser Weise nicht mehr möglich. Das KWK-Gesetz soll im Sommer 2018 in der Weise novelliert werden, dass die Gewährung von Investitionsbeihilfen neben der Förderung nach dem KWK-Gesetz ausgeschlossen sind. Seit dem Jahre 2016 (KWKG 2016) galt bereits die Pflicht zum Nachweis einer marktkonformen Investitionsförderung als Voraussetzung für den Erhalt des KWK-Zuschlags.
Seit dem 1.1.2018 gilt außerdem, dass BHKW-Anlagen die erhaltenen Investitionsbeihilfen (Förderprogramme) mit der vollständigen Energiesteuerbefreiung verrechnen müssen. Die Kumulierung von Förderungen ist spätestens seit dem Jahre 2018/2019 nicht mehr möglich, auch wenn es sich um unterschiedliche Förder-Elemente wie Investitions- und Betriebs-Beihilfen handelt.

Ein weiterer wichtiger Grund für den Einsatz einer BHKW-Anlage stellt in den Augen vieler Prosumer die Unabhängigkeit vom Stromversorger dar. Die Intention, eine möglichst hohe Autarkie zu erreichen, nimmt inzwischen bei vielen Nutzern einen hohen Stellenwert ein. Angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass die Versorgung eines Gebäudes mit einer Stromerzeugungsanlage ohne Netzparallelbetrieb erhebliche finanzielle Aufwendungen mit sich bringt. Nicht jede BHKW-Anlage ist hierfür geeignet. Außerdem müssen meist Notkühler zur Entkopplung der Strom- von der Wärme-Produktion installiert werden. Damit wiederum verliert der BHKW-Anlagen-Betreiber alle administrativen Vereinfachungen, die ihm das KWK-Gesetz oder das Energiesteuer-Gesetz bei den Meldungen und Nachweisen geboten hat.

Trotz dieser schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen Blockheizkraftwerke insbesondere in Zeiten günstiger fossiler Brennstoffpreise eine Möglichkeit dar, aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit den Ausbau von Fernwärmenetzen voranzubringen. Der Ausbau von Fernwärmenetzen stellt eine wichtige Klimaschutz-Strategie bei der Wärmeversorgung von urbanen Ballungszentren und Quartieren dar.

 

Zukünftige Bedeutung von Blockheizkraftwerken in einem dekarbonisierten Energiesystem

Gasbetriebene hocheffiziente Blockheizkraftwerke können durch Ersetzung von kohlebefeuerten Heizkraftwerken zur Dekarbonisierung beitragen
(Bild: BHKW-Infozentrum)

Die Zeiten, in denen KWK-Anlagen aufgrund ihrer Effizienz unabhängig vom eingesetzten Brennstoff eine Daseinsberechtigung im Rahmen des Klimaschutzes aufwiesen, sind vorbei. Völlig zu recht wurde bereits im KWKG 2016 die Förderung neuer kohlebefeuerter KWK-Anlagen ausgeschlossen.

Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien in den Sektoren der Wärme- und Stromversorgung wird dazu führen, dass auch der Brennstoffeinsatz von KWK-Anlagen immer weiter dekarbonisiert werden muss. Als Möglichkeiten stehen Biogas, Biomethan und Power-to-Gas (PtG) zur Verfügung. Für große Heizkraftwerke kommen außerdem Abfallstoffe als Brennstoff in Frage. Inwieweit Power-to-Gas, also die Wasserstoff-/Methanerzeugung aus überschüssigem Windstrom, eine zukunftsträchtige Technologie darstellen wird, muss sich in den nächsten beiden Jahrzehnten zeigen. Auf jeden Fall wird sich die Rolle der BHKW-Anlagen erheblich verändern. Bedarfsgerechte Stromproduktion mit höherer Leistung und geringerer Vollbenutzungsstunden-Anzahl wird voraussichtlich die zukünftige KWK-Strategie prägen. Blockheizkraftwerke werden immer dann Strom und Wärme produzieren, wenn die volatile regenerative Stromerzeugung zur Deckung des Strombedarfs nicht ausreicht.

Insbesondere stellen Blockheizkraftwerke eine Möglichkeit dar, längere Zeiten, in denen der Wind nicht weht und die Sonne nur mäßig scheint (Dunkelflauten), auszugleichen. Langfristig betrachtet werden Stromerzeugungsanlagen, deren Fahrweise aufgrund einer Brennstoffversorgung geregelt erfolgen kann, genau zu diesen Zeiten bedarfsgerecht Strom erzeugen müssen.
Über aktuelle Mitteilungen rund um die Energiewende informiert der „Pressespiegel Energiewende„.

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