Baden-Württemberg fördert KWK-Anlagen über 20 kW

Rastatt, 26.05.2014

Baden-Württemberg fördert KWK-Anlagen über 20 kW (Bild: N-Media-Images - Fotolia)

Klimaschutz-Plus-Programm für das Jahr 2014 neu gestartet. Ausgelobter Förderbonus für Heizungspumpenaustausch und hydraulischer Abgleich auch bei BHKW-Einsatz möglich.

Mit Datum vom 15.05.2014 wurden alle Teile (Kommunaler Programmteil, Allgemeiner Programmteil, Programm für Vereine) des vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) Baden-Württemberg getragenen Förderprogramms Klimaschutz-Plus für 2014 neu gestartet. Die förderfähigen Maßnahmen, die Fördersystematik (vornehmlich orientiert an der CO2-Minderung), die Förderhöhe (50 Euro pro vermiedener Tonne CO2) sowie die Deckelungen (kommunal: 20 % bis über 35 % der förderfähigen Investitionen, allgemein: 15 %, für im Krankenhausplan aufgeführte Krankenhäuser 20 %, absolut jeweils 200.000 Euro; Vereine: 40 %, absolut 50.000 Euro) bleiben grundsätzlich unverändert. Gegenüber 2013 kommen jedoch die folgenden Änderungen zum Tragen:

In allen CO2-Minderungsprogrammen wird der für einen Heizungspumpentausch und hydraulischen Abgleich ausgelobte Förderbonus nun auch in Verbindung mit dem Einsatz erneuerbarer Wärmeerzeuger und BHKW gewährt. Sanierungen der Straßenbeleuchtung sind weiterhin förderfähig, allerdings entfällt der bisher für LED-Einsatz gewährte Bonus. Bei der Sanierung von Innenbeleuchtung wird dafür ein LED-Bonus in Höhe von 15 % neu gewährt. Investive Maßnahmen in Krankenhäusern, die im Krankenhausplan aufgeführt sind, werden im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm nun mit bis zu 20 % gefördert. Gemäß den Vorgaben der EU können dort allerdings nur die Mehr-Investitionen gegenüber dem energetischen Standard als förderfähig angesehen werden.

Die Bonusregelungen für Kommunen im Kommunalen CO2-Minderungsprogramm bleiben im Sinne der Förderung systematischer Klimaschutzaktivitäten erhalten. Bei (1.) Teilnahme am European Energy Award (eea) oder vergleichbaren systematischen Klimaschutz-Prozessen, (2.) Inanspruchnahme der Bundesförderung für Klimaschutz(teil)konzepte, Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers oder Inanspruchnahme einer Klimaschutz-Einstiegsberatung sowie (3.) bei finanzieller Unterstützung der jeweiligen regionalen Energieagentur wird ein Bonus von jeweils 5 Prozent-Punkten gewährt, so dass ein Fördersatz von bis zu 35 % erreicht werden kann.

Im Kommunalen Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramm wird der für die Teilnahme am European Energy Award (eea) oder vergleichbaren systematischen Klimaschutz-Prozessen gewährte Zuschuss auf 10.000 Euro für alle Kommunen und Landkreise nivelliert. Die Fördertöpfe und –bedingungen für die Gründung regionaler Energieagenturen, für die Bilanzierung von CO2-Emissionen in Kommunen (BICO2BW), für die Durchführung von Unterrichtseinheiten zum Standby-Verbrauch in Schulen durch regionale Energieagenturen sowie für integrale Energiediagnosen von Nichtwohngebäuden bleiben unverändert erhalten. Eine neue Förderung wird für die Teilnahme von Kreisen am neuen Landes-Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“ gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro für Land- und 2.000 Euro für Stadtkreise dient zur Finanzierung des Bewerbungsaufwandes.

Im Allgemeinen Beratungsprogramm bleibt die Förderung für integrale Energiediagnosen von Nichtwohngebäuden sowie für Aufbau und Organisation überbetrieblicher Energieeffizienztische unverändert erhalten. Bei Energieberatungen von Kirchengebäuden sind nun auch vorgeschaltete längerfristige Klimamessungen förderfähig. Hierfür wird ein zusätzlicher Zuschuss von 50 % der Kosten, maximal 2.000 Euro gewährt. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit der Bettenzahl nach wie vor von Förderungen bis 40 Tagewerke, d. h. maximal 16.000 Euro.

Im Programm für Vereine sind keine weiteren Änderungen zu verzeichnen.

Antragsfrist für die CO2-Minderungsprogramme und die Standby-Unterrichtseinheiten ist der 31.07.2014, für die Teilnahme am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz der 15.09.2014, für alle übrigen Angebote in den Beratungsprogrammen der 30.11.2014. Eine ggf. frühere Ausschöpfung der Fördermittel oder eine Verlängerung der Antragsfrist wird frühestmöglich bekannt gegeben.

Die Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie wie gewohnt unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de. Für Fragen steht Ihnen die L-Bank (Tel. (07 21) 1 50 – 16 00, klimaschutz-plus@l-bank.de) gerne zur Verfügung.

Autor: Markus Gailfuß
Bild: N-Media-Images – Fotolia

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