Was bringt das neue KWK-Gesetz?

Rastatt, 07.08.2015

Intensivseminare und Konferenzen informieren im Oktober/November über das neue KWK-Gesetz (Bild: Fotolia)

Das KWK-Gesetz 2016 nimmt langsam Gestalt an. Mitte/Ende September wird mit dem Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts gerechnet. Im Januar 2016 soll das KWK-Gesetz in Kraft treten. Fachseminare bieten sich daher für den Oktober und November an.

Hocheffiziente Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden in Deutschland aufgrund ihrer klimapolitischen Bedeutung durch das KWK-Gesetz (KWKG) gefördert.
Im Juli 2015 wurde der (inoffizielle) Referentenentwurf zum neuen KWK-Gesetz veröffentlicht. Ende September wird der Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts erwartet. Ab Oktober 2015 soll das neue KWK-Gesetz im Deutschen Bundestag beraten werden und nach derzeitiger Planung zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Daher erscheint der November als Zeitpunkt ideal, um konkret aber dennoch frühzeitig über die Ausgestaltung des KWK-Gesetzes 2016 informieren zu können. An vier Terminen bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum Intensivseminare zum neuen KWK-Gesetz an.

Diese werden am 5. November 2015 in Stuttgart, am 10. November 2015 in Berlin, am 19. November 2015 in Frankfurt am Main sowie am 24. November 2015 in Essen stattfinden.
Praxisnah werden die Rechtsanwälte Ulf Jacobshagen bzw. Dr. Markus Kachel von der Sozietät Becker-Büttner-Held in Berlin sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult ausführlich über die neuen gesetzlichen Regelungen des KWK-Gesetzes sowie weitere KWK-relevante Fragestellungen berichten.

Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehören u. a. die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom, Mieterstromkonzepte sowie die Wärmelieferungsverordnung.
Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) werden beispielhafte Berechnungen der zukünftigen KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit dokumentieren. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie weitere Fördermöglichkeiten wie das Mini-KWK-Impulsprogramm werden in einem weiteren Referentenbeitrag erläutert.

In Berlin sowie in Essen besteht die Möglichkeit, am jeweiligen Folgetag (11.11. Berlin, 25.11. in Essen) das neue Intensivseminar über „Steuerliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber in der Praxis“ zu besuchen.

Das KWK-Gesetz 2016 wird auch Thema der Jahreskonferenz „KWK 2015 – Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz“ am 6./7. Oktober in Fulda sein. Ggf. ist dieses KWK-Branchentreffen, zu dem rund 120 Teilnehmende erwartet werden, für Vertreter aus dem industriellen Bereich oder Stadtwerke-Sektor noch interessanter.

Quelle: Markus Gailfuß (BHKW-Infozentrum) | Bild: Fotolia

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