Mini-KWK-Förderung will Marktanreize für mehr Flexibilität setzen

Erster Entwurf des neuen Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramms für Mini-KWK bis 20 KW in der Diskussion

Bereits am 29.11.2011 wurde berichtet, dass die Bundesregierung plant, die zusätzliche Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Jahre 2012 wieder zu aktivieren. „Es ist vorgesehen, die Aussetzung der Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Haushaltsjahr 2012 zu beenden“ zitierte die Süddeutsche Zeitung aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen.

Inzwischen liegt dem BHKW-Infozentrum Rastatt der erste Entwurf der für das Jahr 2012 vorgesehenen „Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung“ vor.

Ziele der Mini-KWK-Investitionsförderung

Ein zentrales Ziel der Förderung dieser Richtlinie soll es sein, den Absatz hocheffizienter KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 kWel deutlich zu steigern und damit zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele beizutragen.

Betrachtet man aber die Höhe der Investitionsförderung gemäß dem Richtlinien-Entwurf vom 09.12.2011 scheinen Zweifel an der Realisierbarkeit dieser Ziele begründet.

Elektrische Leistung Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm 2012 (Entwurf vom 09.12.11) Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm 2008/2009 (Richtlinie vom 18.06.2008)1
1 kWel 1.500 € Förderung 1.550 € Förderung
2 kWel 1.800 € Förderung 3.100 € Förderung
5 kWel 2.500 € Förderung 6.975 € Förderung
10 kWel 3.000 € Förderung 8.750 € Förderung
20 kWel 3.500 € Förderung 10.250 € Förderung

Die Tabelle stellt die Fördersätze des Investitionsprogramms aus dem Jahre 2008, welches Mini-BHKW-Anlagen bis 50 kWel förderte, den im Entwurf geplanten Vergütungssätzen für das Jahr 2012 gegenüber. Dabei wird die deutliche Reduzierung der Fördersätze gegenüber dem Förderprogramm aus den Jahren 2008/2009 deutlich. Nach Meinung des BHKW-Infozentrums wird angesichts von Förderquoten, die allesamt unter 10% der Investitionssumme für eine Mini-KWK-Anlagen liegen, keine signifikante absatzsteigernde Wirkung erzielbar sein. „Wir halten es für viel wahrscheinlicher“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum, „dass diese Fördermaßnahme als kleiner Bonus angesehen wird, als dass dadurch ein bedeutender Anreiz zum Erwerb einer Mini-BHKW-Anlage erzielt wird.“

Anreize zur technologischen Marktentwicklung der Mini-BHKWs

Mit der Förderung sollen gemäß Richtlinienentwurf auch zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung gegeben werden. Dies hatte beim letzten Marktanreizprogramm – wohlgemerkt angesichts einer deutlich höheren Förderquote – erhebliche positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Mini-BHKW-Anlagen. Letztendlich führte dies dazu, dass heute nahezu alle Mini-BHKW-Anlagen die gesetzlichen Emissionsvorgaben der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) teilweise deutlich unterschreiten.

Im Richtlinienentwurf zur Mini-BHKW-Förderung im Jahre 2012 steht jedoch nicht mehr die Emissionsminderung im Fokus der Anreizwirkung. Die geförderten Anlagen sollen vielmehr auf die Flexibilitätsanforderungen eines Strommarktes mit wachsenden Anteilen fluktuierender erneuerbarer Energien vorbereitet werden. Hierfür sind gemäß Richtlinienentwurf insbesondere Mindestvolumina der Wärmespeicher in Abhängigkeit von der BHKW-Leistung vorgegeben. Außerdem wird für Mini-BHKW mit einer Leistung ab 3 kW ein Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) und eine Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe vorgeschrieben.

Weitere Vorgaben sollen nach derzeitigem Stand des Entwurfs sein:

  • Es werden nur Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung gefördert.
  • Es werden nur Anlagen gefördert, die über einen Vollwartungsvertrag betreut werden.
  • Die Anlagen dürfen nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen liegen.
  • Es werden nur Anlagen gefördert, die in bestehende Gebäude (Bauantrag vor dem 01.01.2009) eingebaut werden.
  • Die Mini-BHKW-Anlage muss effizienter als die Vorgaben der EU-Hocheffizienzrichtlinie sein. Dies muss vom Hersteller durch eine Prüfstands- und Referenzmessung nachgewiesen werden.
  • Es müssen separate Energiezähler zur Bestimmung der Strom- und Wärmeerzeugung im KWK-Prozess installiert werden.
  • Die Anlagen müssen die Bestimmungen der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) erfüllen.
  • Das Heizungssystem muss hydraulisch abgeglichen sein.
  • Es müssen Umwälzpumpen eingesetzt werden, die mindestens die Energie-Effizienzklasse A oder besser erfüllen.

Viele dieser Vorgaben wie z. B. der hydraulische Abgleich erscheinen sinnvoll. Einige der Vorgaben wie zum Beispiel die separaten Energiezähler führen zu zusätzlichen Kosten und wirken damit den Entbürokratisierungs-Bemühungen des KWK-Gesetzes im kleinen Leistungsbereich diametral entgegen.

Zeitplan

Bis Ende Januar 2012 soll die endgültige Förderrichtline erarbeitet und anschließend veröffentlicht werden. Da anschließend eine Liste mit den förderfähigen Mini-KWK-Modulen erstellt werden muss und die Hersteller hierfür gewisse Messungen und Berechnungen vorlegen müssen, scheint der im Entwurf vorgesehene frühestmögliche Antragstermin 01.04.2012 realistisch. Es erscheint eher unwahrscheinlich, dass dieser Termin vorverlegt werden kann. Dies dürfte aber unweigerlich dazu führen, dass alle derzeit geplanten Projekte um einige Monate verschoben werden, um die Fördergelder zu erhalten. Wie beim letzten Förderprogramm darf mit der Realisierung des Projektes vor der Antragsstellung nicht begonnen werden. Diese Tatsache wird insbesondere den BHKW-Herstellern und –Vertrieblern in den ersten Monaten des Jahres einen sehr dürftigen Auftragseingang bescheren. Das BHKW-Infozentrum schlägt eine Ausnahmeregelung in der Form vor, dass im Jahre 2012 auch Anlagen ab April einen Antrag stellen können, bei denen der Projektbeginn nach der Veröffentlichung der offiziellen Richtlinie liegt.

Finanzmittel

Besonders wichtig für eine positive Wirkung des investiven Förderprogramms ist eine ausreichende Ausstattung mit Finanzmittel, die eine durchgehende Förderung der gestellten Anträge über das gesamte Jahr garantiert. Nichts wäre kontraproduktiver, als wenn nach wenigen Monaten die zur Verfügung gestellten Gelder bereits verteilt worden sind und die Investoren dann den Projektbeginn in der Hoffnung auf neue Finanzmittel auf das neue Jahr verschieben würden.

Weitere Informationen

Ein Diskussionsforum über das neue Mini-KWK-Förderprogramm wurde auf dem Portal KWK24 angelegt. Wer wissen will, wie das Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm der Jahre 2008/2009 aussah, kann dies auf der Seite KWKG-Novelle nachschauen.

Der Newsletter des BHKW-Infozentrums informiert über aktuelle Geschehnisse im Bereich der KWKG-Novelle sowie des Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramms.

Bildquelle: N-Media-Images, fotolia.com

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