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Ökosteuer 2003


Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2002 dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform zugestimmt. Das Gesetzeswerk, das keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird am 01. Januar 2003 in Kraft treten und enthält folgende Regelungen:

  • Die ermäßigten Ökosteuersätze für Strom, Heizöl und Heizgas für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft werden von derzeit 20 Prozent auf 60 Prozent der Ökosteuerregelsätze angehoben.
  • Beim Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen werden in Zukunft bereits Ökosteuer-Zahlungen zurück erstattet, sobald diese die Senkung der Arbeitgeber-Beiträge zur Rentenversicherung übersteigen. Bisher war dies erst der Fall, wenn die Ökosteuer-Zahlungen um mehr als 20 Prozent über der Entlastung lagen. Allerdings werden in Zukunft nur noch 95 Prozent der Differenz statt wie bisher die gesamte Summe erstattet.

  • Der ermäßigte Stromsteuersatz (50%) für Nachtspeicherheizungen (bisher 10,20 Euro) wird auf 12,30 Euro (60% des Stromsteuersatzes) je Megawattstunde angehoben. Zum 31. Dezember 2006 läuft diese Steuerbegünstigung aus. Um den Nutzern von Nachtspeicherheizungen die Umstellung ihres Heizungssystems zu erleichtern, wird ein Umrüstprogramm mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2006 und einem jährlichen Finanzvolumen von 10 Millionen Euro aufgelegt werden.
  • Die Besteuerung von Heizgas (Erdgas zum Heizen) wird von bisher 3,47 Euro auf 5,50 Euro je Megawattstunde angehoben. Der Mineralölsteuersatz für Flüssiggas wird auf 60,60 Euro (bisher 38,34 Euro) je 1.000 Kilogramm und für schweres Heizöl auf 25 Euro (bisher 17,89 Euro) je 1.000 Kilogramm festgesetzt.

  • Die Anpassungsschritte orientieren sich am Primärenergiegehalt der Brennstoffe. Konsequenter Weise hätte aber gleichzeitig die Steuer auf leichtes Heizöl für die Gebäudeheizung angehoben werden müssen.
  • Effiziente Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) sowie der Einsatz von Erdgas zur Stromerzeugung, wie zum Beispiel in hocheffizienten Gas- und Dampfturbinen-Anlagen (GuD-Anlagen), sind von dieser Regelung nicht betroffen.
  • Die Steuerbegünstigung für Mineralöle, die zum Beheizen von Gewächshäusern oder geschlossenen Kulturräumen verwendet werden, wird bis zum 31. Dezember 2004 verlängert. Bisher galt eine Befristung bis zum 31. Dezember 2002.
  • Die Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen Verwendung findet, wird bis Ende des Jahres 2020 verlängert. Bisher galt eine Befristung bis zum 31. Dezember 2009.
    • 150 Millionen Euro der Einnahmen aus der Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform wird für ein Programm zur Altbausanierung sowie der Heizungsmodernisierung verwendet.

    Steuersatz-Veränderungen aufgrund der "Fortentwicklung der Ökologischen Steuerreform"

     

    bisher

    ab 01.01.2003

    Ermäßigte Ökosteuersätze für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft

    20%

    60%

    Ermäßigter Stromsteuersatz für Nachtspeicherheizungen

    Euro 10,20
    50%

    Euro 12,30
    60%

    Mineralölsteuersatz für Heizgas

    Euro 3,47 / MWh

    Euro 5,50 / MWh

    Mineralölsteuersatz für Flüssiggas

    Euro 38,34 / 1.000 kg

    Euro 60,60 / 1.000 kg

    Mineralölsteuersatz für schweres Heizöl

    Euro 17,89 / 1.000 kg

    Euro 25,00 / 1.000 kg


    Ökologisch?

    Der offiziellen Pressemitteilung der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass "mit den vorgeschlagenen Veränderungen das Prinzip der ökologischen Steuerreform erhalten bleibt: Der Umweltverbrauch wird teurer und der Faktor Arbeit wird entlastet."

    Diese Aussage erscheint aber unter dem Aspekt, dass die gesamten Mehreinnahmen (geschätzt: 1,4 Milliarden Euro pro Jahr) bis auf die Förderprogramme in Höhe von 160 Millionen ausschließlich der Entlastung des Bundeshaushaltes zu Gute kommen, als nicht korrekt.


    Weitere Informationen zum Thema Ökosteuer und vielen anderen Themengebiete im Zusammenhang mit Blockheizkraftwerken erhalten Sie in dem Buch "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft".


    Markus Gailfuß, BHKW-Infozentrum Rastatt