KWK-Index für eingespeisten KWK-Strom wird steigen

 

Logo der Strombörse EEX Der für die Vergütung des eingespeisten Stroms aus BHKW-Anlagen bis 2 MW maßgebliche „Übliche Preis“ (KWK-Index) wird nach der Prognose des BHKW-Infozentrums im nächsten Quartal um 6-13% steigen.

KWK-Anlagen, die Biogas oder andere Biomasse zur Stromerzeugung einsetzen, erhalten gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine feste Einspeisevergütung. Fossil befeuerte BHKW-Anlagen erhalten entsprechend dem KWK-Gesetz einen zeitlich befristeten KWK-Zuschlag, der auf dem Markt erzielbaren Stromerlös addiert wird.

Für BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2.000 kW erfolgt die Stromvergütung auf Basis des Durchschnittspreises für Grundlaststrom (Baseload) an der Leipziger Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal. In den letzten beiden Quartalen ist dieser als KWK-Index oder „übliche Preis“ bezeichnete Strompreis erheblich gesunken.

Das BHKW-Infozentrum Rastatt erwartet einen KWK-Index für das dritte Quartal (Juli – September), der zwischen 4,3 und 4,6 Cent je Kilowattstunde angesiedelt sein dürfte. Damit würde der KWK-Index, der auch als „Üblicher Preis“ bezeichnet wird, nach nahezu 20% Preisverfall wieder um 6% bis 13% steigen

Weitere Informationen zum KWK-Index-Verlauf erhalten Sie auf unserer Seite „Definition des üblichen Preises für eingespeisten BHKW-Strom nach dem KWK-Gesetz

 

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