
In dem Artikel "Neue Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung" wurde
darüber berichtet, dass Mitte 2001 eine Quotenregelung mit handelbaren Zertifikaten eine Stärkung der Kraft-Wärme-Kopplung
in Deutschland garantieren soll. Im folgenden wird diese Quotenregelung kurz vorgestellt.
Das Zertifikats-Handelsmodell ist ein modernes, wettbewerbsfreundliches Umweltinstrument, um die
endlichen fossilen Energierohstoffe effizient einzusetzen. Der Gesetzgeber legt den Anteil der KWK an jeder Stromlieferung
fest, überlässt die Umsetzung aber dem Markt. Jedes Unternehmen, das Strom an Privat-, Industrie- und Gewerbekunden
liefert, ist dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil dieses Stroms (bzw. einer entsprechenden Menge an
KWK-Zertifikaten) aus umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung zu decken.
Wenn ein Unternehmen selbst nicht genügend KWK-Strom erzeugt, muss es entsprechende Zertifikate
hinzukaufen. Ein Unternehmen das seinen Anteil übererfüllt, kann hingegen seinen überschüssigen Zertifikate auf dem Markt
anbieten. Dies gilt selbstverständlich auch für kleine KWK-Anlagenbetreiber (z.B.) Blockheizkraftwerke, die nur der Eigenstromversorgung dienen.
Das Zertifikats-Handelsmodell garantiert keinesfalls die Existenz jeder einzelnen KWK-Anlage. Vielmehr
herrscht innerhalb des KWK-Marktes ein strikter Wettbewerb, der auch dazu führen soll, dass ineffiziente Anlagen schrittweise
von effizienten Anlagen verdrängt und somit Innovationen und Investitionen vorangetrieben werden. Insbesondere an
bestehenden Fernwärmenetzen rechnet sich nunmehr die dringend erforderliche Optimierung. Garantiert wird lediglich, dass eine
bestimmte Strom- und Wärmemenge in Deutschland aus KWK erzeugt und damit das volkswirtschaftliche Ziel, fossile Energien zunehmend weniger zu verschwenden, erreicht wird.
Durch eine jährliche Erhöhung des KWK-Anteils kann der Gesetzgeber einen zielgenauen Ausbau der
KWK initiieren und somit eine eindeutig zu quantifizierende CO2-Reduktion bewirken. Hierzu werden über mehrere
Jahre kontinuierliche Steigerungssätze festgelegt, um Investitionen in neue KWK-Anlagen kalkulierbar zu machen.
Ein Stromversorger kann dann selber entscheiden, ob er zur Deckung des KWK-Stroms, den er künftig
benötigt, in eigene Anlagen investieren will, oder lieber Strom (bzw. Zertifikate) eines anderen Anbieters erwirbt. Somit ist
in ausreichendem Maße sichergestellt, dass KWK-Anlagen dort errichtet werden, wo sie am wirtschaftlichsten sind. Dies sind
jene Standorte, an denen ein ausreichender Wärmeabsatz der KWK-Anlage garantiert ist.
Das Prinzip des Zertifikats-Handelsmodell
Die Festschreibung eines KWK-Anteils bedeutet, dass ein Stromanbieter, sofern er nicht selber eine
ausreichende Menge KWK-Strom erzeugt, entsprechende KWK-Strommengen (bzw. Zertifikate) hinzukauft. Die zeitgleiche
Lieferung des Stroms mittels Durchleitung durch verschiedene Netze wirft jedoch noch immer Probleme auf.
Der eleganterer Ansatz besteht deshalb darin, Zertifikate statt physischer Strommengen zu
handeln. Im einfachsten Falle sind dies Papiere, die von einer staatlichen Stelle (oder einer beauftragten Einrichtung)
ausgestellt werden und deren Anzahl den erzeugten Kilowattstunden Elektrizität einer Anlage entspricht.
Der Anlagenbetreiber verkauft nach diesem Modell seinen KWK-Strom zu marktüblichen Strompreisen an einen
beliebigen Abnehmer. Zusätzlich verkauft er Zertifikate, die der bereitgestellten KWK-Strommenge entspricht. Die Einnahmen
aus dem Zertifikatsverkauf ermöglichen es, die Wirtschaftlichkeitslücke der KWK-Anlagen zu schließen.
Grundsätzlich ist jede Art von Kraft-Wärme-Kopplung berechtigt, am Zertifikatshandel
teilzunehmen. Der Gesetzgeber gibt lediglich ein Qualitätskriterium vor. Aufgrund der Erfahrungen mit dem KWK-Vorschaltgesetz
(Notkühler-Einsatz) und der geringen Zielführung kann das 70%-Jahres-/Monatsnutzungsgrad-Kriterium in diesem Zusammenhang
als nicht optimal eingestuft werden. Als Alternative hierzu wurde im Auftrag des Wuppertal Instituts das D
CO2-Kriterium modelliert, welches die relative CO2-Minderung einer KWK-Anlage gegenüber
dem aktuellen statistisch erfaßten ungekoppelten Strom- und Wärmeerzeugungssystem (Mittellast-Kondensationskraftwerke,
Etagen-/Zentralheizungsstruktur) als Qualitätskriterium einführt.
Der Verwaltungsaufwand für ein Zertifikats-Handelsmodell ist wesentlich geringer als bei einer
direkten staatlichen Anlagenförderung. Notwendig ist aber eine schlanke Institution, die Zertifikate entsprechend den
erzeugten Strommengen ausgibt. Auch der Anlagenbetreiber, der Zertifikate erhalten möchte, hat nur einen geringen Aufwand:
Einmal im Jahr muss er die notwendigen Daten (abgesetzte Strommenge, abgesetzte Wärmemenge und eingesetzte
Brennstoffmenge) an den Zertifikatsaussteller weiterleiten. Die Kontrolle der Angaben der KWK-Erzeuger kann privatwirtschaftlich organisiert werden.
Die Anfangshöhe für die Quote orientiert sich an den vorhandenen Statistiken der letzten
Jahren, wobei die Zuverlässigkeit dieser Statistiken eher kritisch betrachtet werden muß. Die Steigerungsquote
wird per Gesetz festgelegt. Die Zertifikatsquote wird jährlich um 10% erhöht, um eine Verdoppelung in 10 Jahren zu erreichen.
Somit gibt es kalkulierbare Rahmenbedingungen für Investitionen.
Grundsätzlich wird sich der Preis für die Zertifikate genau so bilden wie der für andere Wirtschaftsgüter
- nach Angebot und Nachfrage. Sofern es einem Stromlieferanten nicht möglich ist, im Kalenderjahr eine ausreichende Zahl von
Zertifikaten zu erwerben, kann er diese in den beiden Folgejahre nachträglich mit einem Zuschlag von 10 Prozent
hinzukaufen. Durch die zweijährige Frist kann sich der Stromlieferant entscheiden, ggf. selbst in eine eigene Anlage
zu investieren. Wenn der Stromlieferant auch nach zwei Jahren keinen Zertifikatsnachweis erbringt, ist er zur Zahlung eines
Strafgeldes in Höhe von 6 Pf/kWh verpflichtet. Durch die Höhe des Strafgeldes wird gleichzeitig der Höchstpreis für das
Zertifikat definiert, da niemand für ein Zertifikat einen Preis bezahlen wird, der über dieser Grenze liegt. In aller Regel
wird der Marktpreis des Zertifikats deutlich unter diesen 6 Pf/kWh liegen.
Die Europäischen Kommission hat als energiepolitische Ziele immer wieder sowohl die Sicherung des
Wettbewerbs als auch den Schutz der Umwelt durch Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung definiert. Der EU-Ministerrat
hat zuletzt in seiner Entschließung vom 8. Dezember 1999 zu einer "Gemeinschaftsstrategie zur Förderung der
Kraft-Wärme-Kopplung" EU-weit eine Verdopplung des Anteils der KWK an der Stromerzeugung gefordert und dabei ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die Hauptverantwortung für die Umsetzung auf nationaler Ebene liegt. Bezüglich der geeigneten
Instrumente hat die EU ausdrücklich ihre Präferenz für ein Zertifikats-Handelsmodell geäußert. So wird im
Kommissionsbericht KOM (98)167 vom 16.03.98 "Gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt" das System
der "grünen Zertifikate" im Vergleich der verschiedenen Fördermodelle als besonders effizient
hervorgehoben. Die EU erwägt darüber hinaus einen Zertifikatshandel für CO2-Emissionen einzuführen.
Auch wenn diese Überlegungen, wie sie im März dieses Jahres erstmals im Grünbuch der Kommission vorgestellt wurden, noch am
Anfang stehen, so ist doch mit dem Aufbau eines KWK-Zertifikatssystems ein Baustein eines künftigen CO2-Handels bereits auf nationaler Ebene implementiert.
Das Zertifikats-Handelsmodell behandelt ausländische Stromanbieter, die Strom in Deutschland
absetzen wollen, genau so wie deutsche Stromanbieter. Beide müssen einen entsprechenden Anteil von Zertifikaten nachweisen.
Da sich Zertifikate einfach erwerben lassen, ist keine Benachteiligung gegeben. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss
es ausländischen KWK-Anbietern darüber hinaus möglich sein, für ihre KWK-Anlagen außerhalb Deutschlands Zertifikate zu
erhalten. Dies kann selbstverständlich nur für den Fall gelten, dass im Herkunftsland ebenfalls eine Anteilsregelung für
KWK-Strom mit Ausbauziel besteht, die mit der in Deutschland vergleichbar ist. Ansonsten würde die Gefahr bestehen, dass
Deutschland mit ausländischem KWK-Strom aus bestehenden Anlagen überschwemmt wird, ohne dass ein Beitrag zum
KWK-Verdopplungsziel der EU geleistet wird, da sich im Herkunftsland der Anteil des KWK-Stroms entsprechend verringern würde.
Markus Gailfuß, BHKW-Infozentrum Rastatt