50% EEG-Umlage auf den Eigenstromverbrauch

Bild: presentermedia/BHKW-Infozentrum

Mehr als 3 Cent EEG-Umlage pro Kilowattstunde sind zukünftig für Solar- und KWK-Strom geplant. Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle vom 8. April 2014 sieht vor, dass neue PV- und KWK-Anlagen ab August für die Stromeigenversorgung eine EEG-Umlage in Höhe von 50% abführen müssen.

 

Rastatt, 08.04.2014

 

Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, ab 1.8.2014 den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solar- und KWK-Stroms mit 50 Prozent der EEG-Umlage zu belasten. Dies entspricht derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde (kWh). Eigenstromerzeuger aus besonders energieintensiven Betrieben sollen 15 Prozent der EEG-Umlage abführen, was derzeit rund 0,94 Cent je kWh bedeutet.

Von einer Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des BHKW-Infozentrums mehr als 99 Prozent der selbst genutzten KWK-Strommenge aus neuen KWK-Anlagen betroffen sein. Nach Angaben des BSW-Solar sind außerdem über zwei Drittel des deutschen Photovoltaik-Marktes betroffen.

Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen, Mikro-KWK- und Mini-KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kW sollen von der EEG-Umlage weiterhin vollständig befreit bleiben. Im KWK-Bereich dürften viele der Mini-KWK-Anlagen ab 4 kW elektrischer Leistung aufgrund der geringen Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 kWh selbst genutzten Stroms zumindest teilweise unter die EEG-Umlagepflicht fallen.

Als kritisch empfindet das BHKW-Infozentrum auch die Pflicht gemäß § 58 Abs. 8, Stromeigenverbrauch viertelstündlich genau zu erfassen. Gerade für Betreiber kleiner BHKW-Anlagen würde dies zu zusätzlichen finanziellen und administrativen Belastungen führen.

Die Bestimmungen zur Eigenversorgung können dem §58 EEG 2014 entnommen werden (S. 54-56). Die Begründung zu § 58 ist im Kabinettsbeschluss des „Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts“ vom 8. April 2014 auf den Seiten 232-237 abgedruckt.

Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts„Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts“
Kabinettbeschluss vom 08. April 2014

Autor: Markus Gailfuß
Bild: presentermedia/BHKW-Infozentrum