In Bezug auf die ursprünglich geplante neue EEG-Umlage auf selbst genutzten Eigenstrom scheint Bewegung gekommen zu sein. Nach heftiger Kritik scheint die hohe EEG-Umlage für Industrie und Gewerbe zumindest teilweise vom Tisch zu sein. Unklarheit herrscht aber noch in Bezug auf die zukünftig geplante EEG-Umlage in den Bereichen Wohnungswirtschaft, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD) sowie im kommunalen Bereich.
Rastatt, 25.03.2014
Bundeswirtschaftsminister Gabriel verständigte sich gemäß Angaben einer Pressemeldung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg mit den Vertretern der Industrieländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen am 24. März auf eine Übereinkunft in Bezug auf die Erhebung einer EEG-Umlage auf den Eigenstromverbrauch.
Der Vorschlag sieht vor, dass bestehende Anlagen, mit denen Eigenstrom erzeugt wird, umfassenden Vertrauensschutz genießen und auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit bleiben sollen. Ebensobefreit bleiben sollen Modernisierungen von Bestandsanlagen am gleichen Standort. Für Neuanlagen besonders stromintensiver Betriebe, die unter die so genannte „Besondere Ausgleichsregelung“ fallen, ist eine stark herabgesetzte Umlage von höchstens 20 Prozentvorgesehen. Zudem sieht die Übereinkunft auch eine Beschränkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf 20 Prozent der EEG-Umlage, also derzeit 1,25 Cent pro Kilowattstunde, vor.
Das BHKW-Infozentrum begrüßt insbesondere die wahrscheinliche Abkehr von der EEG-Umlage auf Eigenstromnutzung aus KWK- und PV-Anlagen für Neuanlagen. Ungeklärt scheint aber weiterhin die EEG-Umlagepflicht auf KWK-Strom aus bestehenden und neuen KWK- und PV-Projekten im kommunalen und privaten Bereich zu sein.
„Es erscheint wenig zielführend, kommunale Klimaschutzprojekte mittels hocheffizienter KWK-Anlagen durch eine zu hohe EEG-Umlage auf den Eigenstrom zu verhindern“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. „Wie soll man einem Kommunalpolitiker erklären, dass der selbst genutzte Strom in einem Kraftwerk oder in der Industrie in Bezug auf die EEG-Umlage deutlich besser gestellt wird als Strom, der in einer kommunalen KWK-Anlage einer Schule erzeugt wird?“
Viele Aspekte der Neuregelung sind indes noch ungeklärt. Insbesondere ist strittig, ob jeglicher Eigenstrom unter die völlige bzw. teilweise EEG-Umlagen-Befreiung fallen soll oder ob dies doch nur für KWK-Strom gilt. Weiterhin ist fraglich, ob diese Regelungen – insbesondere der Bestandsschutz – nur für den industriellen Bereich und das produzierende Gewerbe gelten. Eine Ungleichbehandlung scheint derzeit vorprogrammiert…
Autor: Markus Gailfuß, BHKW-Infozentrum GbR
Bild: Eyematrix – Fotolia