Evaluierung des KWK-Gesetzes abgeschlossen

Evaluierung des KWK-Gesetzes abgeschlossen (Bild: presentermedia.com)

Das vom BMWi beauftragte Forschungsteam bestehend aus Prognos AG, Fraunhofer IFAM, IREES und BHKW-Consult haben Mitte September die Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse zu den Einsatzmöglichkeiten von Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Studie zur Evaluierung des KWK-Gesetzes abgegeben.

 

Rastatt, 22.09.2014

 

Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist eine wichtige Technologie zur Steigerung der Primärenergieeffizienz, zur Reduzierung von CO2-Emisisonen und für den Ressourcenschutz. Außerdem eignen sich KWK-Anlagen ideal dafür, die fluktuierenden Strommengen der Windkraft und Photovoltaik auszugleichen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil der KWK an der Gesamtnettostromerzeugung bis zum Jahre 2020 auf 25% zu erhöhen.

Mit der Realisierung der wissenschaftlichen Projekt-Studie „Erstellung einer vorbereitenden Studie: Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse zu den Einsatzmöglichkeiten von Kraft-Wärme-Kopplung (Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie) sowie Evaluierung des KWKG im Jahre 2014“ hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Prognos AG (Berlin), das Fraunhofer IFAM (Bremen), das Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien IREES (Karlsruhe) sowie BHKW-Consult (Rastatt) beauftragt.

Die Studie gliedert sich in die drei wesentlichen Teile:

  • Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse von Fernwärme/Fernkälte und KWK im Rahmen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
  • Analyse der zukünftigen Rolle der KWK im Strom- und Wärmeversorgungssystem
  • Zwischenevaluierung des KWK-Gesetzes (KWKG).

Zwischenüberprüfung des KWKG

Die Federführung der Zwischenüberprüfung des KWKG liegt bei der Prognos AG (Berlin). Im Rahmen dieses „Monitorings“ sollten insbesondere die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für den Betrieb von KWK-Anlagen sowie die Ausgestaltung der Zuschlagszahlungen untersucht werden. Arbeitspakete der Evaluierung des KWK-Gesetzes waren:

  • Bestimmung des Anteils der Stromerzeugung in KWK-Anlagen an der Gesamtstromerzeugung
  • Stand des Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältenetze auf KWK-Basis
  • Entwicklung der Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen für den Zeitraum 2005 bis 2013 sowie für Neuanlagen bis zum Jahre 2020.
  • Bewertung der Höhe der Zuschläge des KWK-Gesetzes
  • Prognose der KWK-Erzeugung und der Kosten der KWKG-Umlage

Nach Abschluss des wissenschaftlichen Forschungsprojekts Mitte September 2014 werden nun die Weichen für eine Diskussion des KWK-Gesetzes gestellt. Für Anfang Oktober 2014 hat das BMWi einen Verbände-Workshop zur Evaluierung des KWK-Gesetzes terminiert.

Zeitplan Novellierung KWK-Gesetz

Der Zeitplan für die Novellierung des KWK-Gesetzes ist derzeit noch ungewiss. Das BMWi ist sehr bemüht, die notwendigen Fragestellungen und Diskussionen möglichst zeitnah zu realisieren. Voraussichtlich soll das KWK-Gesetz hinsichtlich der beihilferechtlichen Fragestellungen von der EU-Kommission notifiziert werden. Ob daher eine Novelle des KWK-Gesetzes wie ursprünglich geplant im Frühjahr 2015 in Kraft treten kann, ist derzeit noch völlig unklar.

Update: Am 2. Oktober 2014 hat das BMWi die Studie veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Bericht „Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Gutachten zur Kraft-Wärme-Kopplung

Autor: Markus Gailfuß
Bild: presentermedia.com