Häufig gestellte Fragen – also „Frequently Asked Questions“ – werden in dieser Rubrik behandelt. Falls Sie weitere Fragen haben, so können Sie uns diese gerne schon einmal an unsere Kontaktadresse zusenden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Besteht eine EEG-Umlagepflicht für kleine BHKW- und PV-Anlagen?
Viele Betreiber von kleinen PV-Anlagen oder Mikro-/Mini-BHKW bis 10 kW elektrischer Leistung gehen davon aus, dass keine EEG-Umlage abgeführt werden muss. Dies entspricht aber nicht immer den Tatsachen.
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Gibt es einen Bestandsschutz für BHKW-Anlagen mit Entfall der EEG-Umlage bei Stromlieferung an Dritte?
Müssen Betreiber von BHKW-Anlagen EEG-Umlage abführen? Wann gilt ein Bestandsschutz und gilt dieser auch für die Stromlieferung an Dritte?
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Sind Betreiber von BHKW- und PV-Anlagen Elektrizitätsversorgungsunternehmen?
Viele Betreiber von BHKW- und PV-Anlagen gehen davon aus, dass sie keine EEG-Umlage abführen müssen, weil sie kein Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind. Ist dies so?
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Wann wird ein Hocheffizienznachweis benötigt?
KWK-Gesetz, Energiesteuergesetz und Stromsteuergesetz stellen nur drei Sachverhalte dar, in denen vom Betreiber einer KWK-Anlage ein Hocheffizienznachweis gefordert wird. Wann genau ein Hocheffizienznachweis benötigt wird, ist Thema dieses FAQ-Beitrages.
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Wann werden mehrere KWK-Anlagen nach KWKG fördertechnisch zu einer KWK-Anlage verklammert?
Verklammerung nach dem KWK-Gesetz: Mehrere KWK-Anlagen an einem Standort werden als eigenständige KWK-Anlagen kategorisiert, wenn sie nicht innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten den Dauerbetrieb aufnehmen. Aber wie ist diese Regel in Bezug auf den zeitlichen Abstand zu verstehen?
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