Kein KWK-Zuschlag für neue BHKW nach Kündigung des Fernwärme-Liefervertrages
Donnerstag, 03.10.2013, 19:18 Uhr | GreenTech Germany

Die für das KWK-Gesetz zuständige Behörde, das BAFA in Eschborn, ändert seine Verwaltungspraxis in Bezug auf die Ausnahmeregelungen beim Tatbestand der Verdrängung

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Der Bericht Kein KWK-Zuschlag für neue BHKW nach Kündigung des Fernwärme-Liefervertrages wurde am Donnerstag, 03.10.2013 in den Pressespiegel des BHKW-Infozentrums aufgenommen.

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