Rastatt | 3. November 2015 |

Neue Regelungen für die Förderung von KWK-Anlagen ab 2016

Die zukünftige KWK-Förderung wird sich mit dem Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes erheblich verändern. Am 6. November 2015 findet die erste Beratung im Bundestag statt. Das BHKW-Infozentrum konzipiert gerade eine Informationsseite zum KWKG 2016.

Am 23. September wurde der Entwurf der Bundesregierung zum neuen KWK-Gesetz (http://www.kwkg2016.de) veröffentlicht. Am 6. November 2015 wird das neue KWK-Gesetz im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten und nach derzeitiger Planung zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Praxiswissen und Hintergründe zum neuen KWK-Gesetz

An sechs Terminen im November und Dezember bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum Intensivseminare zum neuen KWK-Gesetz an. Aufgrund des großen Interesses wird am 27. Januar 2016 in Berlin eine Zusatzveranstaltung angeboten.
Die sechs Termine im November/Dezember werden am 5. November 2015 in Stuttgart, am 10. November 2015 in Berlin, am 19. November 2015 in Frankfurt am Main, am 24. November 2015 in Essen, am 10. Dezember 2015 in Hannover und am 15. Dezember in Frankfurt am Main stattfinden.

Praxisnah werden die Rechtsanwälte Ulf Jacobshagen bzw. Dr. Markus Kachel von der Sozietät Becker-Büttner-Held in Berlin sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult ausführlich über die neuen gesetzlichen Regelungen des KWK-Gesetzes sowie weitere KWK-relevante Fragestellungen berichten. Dabei werden die Auswirkungen der neuen Regelungen erläutert und die Hintergründe und Auswirkungen der Regelungen offen gelegt.

Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehören u. a. die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom, Mieterstromkonzepte sowie die Wärmelieferverordnung. Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) werden beispielhafte Berechnungen der zukünftigen KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eienr KWK-Anlage dokumentieren. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie weitere Fördermöglichkeiten wie das Mini-KWK-Impulsprogramm werden in einem weiteren Referentenbeitrag erläutert.

Das Intensivseminar wird zertifiziert als Weiterbildung für Energieberater und kann für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für die Bereiche Wohngebäude, Energieberatung im Mittelstand sowie Nichtwohngebäude angerechnet werden.Eine Teilnahmebescheinigung mit den jeweiligen Weiterbildungs-Codes wird automatisch ausgestellt.

Steuerrecht als sinnvolles Ergänzungsthema

In Berlin sowie in Essen besteht die Möglichkeit, am jeweiligen Folgetag (11.11. Berlin, 25.11. in Essen) das neue Intensivseminar über „Steuerliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber in der Praxis“ zu besuchen.

BHKW-Infozentrum - Informationen über BHKW und KWK
BHKW-Infozentrum - Informationen über BHKW und KWK

BHKW-Infozentrum

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Das kostenlose Informationsangebot auf dem BHKW-Informationsportal umfasst mehr als 3.000 Seiten und Dokumente sowie zahlreiche interaktive Tools.

Ergänzt wird das Informationsangebot durch einen wöchentlich erscheinenden BHKW-Info-Newsletter, der derzeit von mehr als 11.000 Nutzern abonniert wird. Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft".

Infolinks

Kontakt

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt

Allg. Telefonnummer: +49722296867310
Faxnummer: +49722296867319

E-Mail: info@bhkw-infozentrum.de
Website: www.bhkw-infozentrum.de

Geschäftsführer
Markus Gailfuß

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