Stromeinspeisevergütung für KWK-Anlagen wird im Jahre 2016 steigen
Der KWK-Index im vierten Quartal könnte nach Prognose des BHKW-Infozentrums auf 3,4 bis 3,6 Cent/kWh steigen. KWK-Anlagen würden demnach ab Januar 2016 eine um rund 5 bis 9 Prozent gestiegene Stromvergütung im ersten Quartal des neuen Jahres erhalten.
Der sogenannte „übliche Preis“ stellt im KWK-Gesetz eine Möglichkeit dar, um dem KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, einen Wert zuzuordnen.
Dieser „übliche Preis“ wird auch als „KWK-Index“ bezeichnet und orientiert sich jeweils an dem durchschnittlichen Quartalspreis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal.
Üblicher Preis im KWKG 2016
Im neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) wird der durchschnittliche Grundlaststrom-Preis als Strompreis-Element der KWK-Vergütung an Bedeutung verlieren. Da das KWKG 2016 für neu errichtete KWK-Anlagen über 100 kW eine Pflicht zur Direktvermarktung vorsieht, wird der KWK-Index zukünftig vorrangig für KWK-Anlagen bis 100 kW und nicht mehr wie bisher im KWK-Gesetz 2012 für KWK-Anlagen bis 2.000 kW interessant sein.
Positive Prognose
Der übliche Preis im vierten Quartal 2015 könnte nach Prognose des BHKW-Infozentrums auf 3,4 Cent/kWh bis 3,6 Cent/kWh steigen. KWK-Anlagen würden demnach ab Januar 2016 eine um rund 5 Prozent bis 9 Prozent geringfügig gestiegene Stromvergütung im ersten Quartal des neuen Jahres erhalten
Steigende KWK-Zuschläge für eingespeisten KWK-Strom
Außerdem werden die KWK-Zuschläge nach dem neuen KWK-Gesetz für die in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strommenge deutlich steigen. Informationen zu den Inhalten des neuen KWK-Gesetz erhalten Interessierte in Kürze auf der Informationsseite zum KWKG 2016.
Definition des „üblichen Preises“ für eingespeisten BHKW-Strom nach dem KWKG
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