Bundesrat billigt neues KWK-Gesetz
In seiner Sitzung am 18.12.2015 hat der Deutsche Bundesrat auf sein Einspruchsrecht beim neuen KWK-Gesetz (KWKG 2016) verzichtet. Am 1. Januar 2016 tritt das neue KWK-Gesetz in Kraft.
In der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblattes (Bundesanzeiger Verlag) im Jahr 2016 wird das neue KWK-Gesetz voraussichtlich veröffentlicht und rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Zur gleichen Zeit wird die ausführende Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Formulare für KWK-Anlagen, die im Jahre 2016 erstmalig in Dauerbetrieb gehen, online zur Verfügung stellen.
Die Überprüfung des neuen KWK-Gesetzes durch die EU-Kommission könnte aber noch einige Monate in Anspruch nehmen. Daher stehen viele Regelungen des neuen KWK-Gesetzes unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der EU-Kommission.
Die Zulassungs-Anträge der im Jahre 2016 errichteten KWK-Anlagen werden gemäß den Bestimmungen des neuen KWK-Gesetzes ganz normal bearbeitet. Es werden seitens BAFA Eingangsbestätigungen inkl. Verweis auf das Durchführungsverbot bis zur Kommissionsentscheidung versandt. Sofern notwendig werden Sachverhaltsaufklärungen gemacht, bis die Vorgänge entscheidungsreif sind. Die endgültigen Zulassungen werden voraussichtlich erst nach der Genehmigung durch EU-Kommission erteilt.
www.kwkg2016.de
BHKW-Infozentrum
Die Informationsseite www.kwkg2016.de des BHKW-Infozentrums wird vorrangig ab Anfang Januar 2016 strukturiert über das neue KWK-Gesetz informieren. Interaktive Tools zum neuen KWK-Gesetz werden das Informationsangebot ergänzen.
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