Rastatt | 30. Dezember 2015

Neues KWK-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Am 30. Dezember 2015 wurde das neue KWK-Gesetz (KWKG 2016) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 1. Januar 2016 wird das neue KWK-Gesetz in Kraft treten.

In der letzten Ausgabe des Bundesgesetzblattes (Bundesanzeiger Verlag) im Jahr 2015 wurde das neue KWK-Gesetz veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Das Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 21.12.2015 wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 55 (Ausgabe 30.12.2015) auf den Seiten 2498 bis 2516 publiziert.

Beihilferechtliche Genehmigung der EU fehlt noch

Die Überprüfung des neuen KWK-Gesetzes durch die EU-Kommission könnte noch einige Monate in Anspruch nehmen. Daher stehen einige Regelungen des neuen KWK-Gesetzes unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der EU-Kommission.

Administration im Frühjahr 2016

Die Zulassungs-Anträge der im Jahre 2016 errichteten KWK-Anlagen werden gemäß den Bestimmungen des neuen KWK-Gesetzes ganz normal bearbeitet. Es werden seitens BAFA Eingangsbestätigungen inkl. Verweis auf das Durchführungsverbot bis zur Kommissionsentscheidung versandt. Sofern notwendig werden Sachverhaltsaufklärungen gemacht, bis die Vorgänge entscheidungsreif sind. Die endgültigen Zulassungen werden voraussichtlich erst nach der Genehmigung durch EU-Kommission erteilt.

Informationsseite zum neuen KWK-Gesetz

Das BHKW-Infozentrum hat bereits vor mehreren Monaten eine Informationsseite zum neuen KWK-Gesetz konzipiert. Diese Seiten werden ab Januar 2016 sukzessive mit Inhalten gefüllt.

Informationsseite zum KWK-Gesetz 2016
Informationsseite zum KWK-Gesetz 2016

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