KWK-Anlagen können neue EnEV-Standards einhalten
Hocheffiziente KWK-Anlagen ermöglichen die Einhaltung der seit dem 1.1.2016 geltenden höheren energetischen Standards der EnEV-Verschärfung 2016 beim Gebäudeneubau.
Zum 1.1.2016 ist die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten, die u. a. einen um 25% reduzierten Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Kühlung und Lüftung vorsieht. Trotz dieser höheren energetischen Standards ist der Einsatz von Erdgas in neuen Gebäuden weiterhin möglich. In einer Broschüre des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE e. V.) wird dagegen die Behauptung aufgestellt, dass neue Gebäude faktisch nicht mehr ohne den Einsatz Erneuerbarer Energien auskämen.
„Sicherlich erfüllen Erneuerbare Energien klimaneutral und kosteneffizient die Vorgaben der EnEV 2016. Aber auch hocheffiziente motorische KWK-Anlagen halten die neuen EnEV-Vorgaben ein und können gerade bei Eigennutzung des Stroms besonders wirtschaftlich betrieben werden“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum Rastatt.
Der EnEV-Experte Michael Brieden-Segler vom e&u energiebüro (Bielefeld) berechnete im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) mehr als 10 unterschiedliche Heizvarianten. Auch erdgasbetriebene Mikro-KWK-Anlagen halten die neuen Vorgaben der EnEV bei ausreichender elektrischer Effizienz, wie dies bei Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellen der Fall ist, ein. Lediglich Stirlingmotoren weisen aufgrund der geringeren elektrischen Effizienz Probleme bei der Einhaltung der vorgegebenen Primärenergiefaktoren auf.
Besonders günstige Primärenergiefaktoren werden durch Kombinationen aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, wie dies z. B. bei einer Nah-/Fernwärme-Versorgung einer motorischen KWK-Anlage mit dem Brennstoff Bio-Erdgas der Fall wäre, erzielt. Sinnvoll ist in jedem Fall, den Heizwärmebedarf durch eine gute Wärmedämmung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus zu reduzieren.
Broschüre „Alles im grünen Bereich!?!“ (BEE e.V.)
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