Straubing | 19. Februar 2016 |

Zweiter Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz veröffentlicht

Gemäß dem neuen Erfahrungsbericht scheinen die Instrumente des EEWärmeG zu wirken. Beispielsweise ist der Verbrauch von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quelle in den Jahren 2008 bis 2013 (witterungsbereinigt) um ca. ein Drittel gestiegen.

Im Jahr 2009 trat das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft. § 1 Abs. 2 EEWärmeG legt fest, dass der Anteil am Energieverbrauch für Wärme und Kälte auf 14 % steigen soll. Es werden dort zwei Ansätze verfolgt. Zum einen die ordnungsrechtliche Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten und zum anderen die finanzielle Förderung durch das sogenannte Marktanreizprogramm (MAP), welches sich insbesondere an den Gebäudebestand richtet. Ziele sind die Beschleunigung des Zubaus an erneuerbaren Wärmeerzeugern und die Anreizsetzung für technische Innovationen.

Die Bundesregierung berichtet gemäß § 18 EEWärmeG alle vier Jahre über die Erfahrungen mit dem Gesetz und macht außerdem Vorschläge zu dessen Weiterentwicklung. In dem knapp 90-seitigen Bericht finden sich Erläuterungen zum Stand der Markteinführung, zur technischen und Kostenentwicklung als auch zur Wirtschaftlichkeit. Außerdem wird auf die eingesparten Mengen fossiler Energieträger und die dadurch reduzierten Treibhausgasemissionen eingegangen. Auch der Vollzug des Gesetzes ist hier ein Thema.

 

Die Entwicklung ist bisher als positiv zu bezeichnen, die Instrumente des EEWärmeG wirken. Beispielsweise ist der Verbrauch von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quelle in den Jahren 2008 bis 2013 (witterungsbereinigt) um ca. ein Drittel gestiegen. Im Allgemeinen, ist ein Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von 8,5 % (2008) auf 12,2 % (2013) zu verzeichnen. Die Versorgungssicherheit und das Ziel eines annähernd klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 sind daher langfristig zu erreichen.

Um zukünftige Entwicklungen im Wärme- und Kältemarkt und die damit verbundene Erreichbarkeit des Ziels nach § 1 Abs. 2 EEWärmeG beurteilen zu können, wurden Prognosen über den Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 aufgestellt. Zu diesem Zweck wurden für die Bereiche Gebäude, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistung und Fernwärme/KWK einzelne Vorhersagen erstellt. Es ist auf Grundlage der Prognosen davon auszugehen, dass der Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 um ca. 72 TWh im Vergleich zum Jahr 2012 sinken wird. Das Ziel von 14 % bis 2020 würde so um 2,3 % überstiegen werden. Wegen des hohen Energiebedarfs beeinflusst der Gebäudesektor die Gesamtprognose am stärksten. Voraussichtlich wird in Zukunft der Anteil an Ölheizungen (derzeit ca. 90 %) abnehmen, wohingegen eine Zunahme an erneuerbaren Wärmeerzeugern zu erwarten ist. Da der Wärme- und Kältemarkt insbesondere durch eine lange Nutzungsdauer der Erzeuger geprägt ist, kann ein Wandel nur durch kontinuierliche Veränderungen erfolgen. In den vergangenen Jahren konnte vor allem beim Neubau von Wohngebäuden ein Anstieg der Nutzung von erneuerbaren Energien beobachtet werden.

Im Bereich Technologien haben in den letzten Jahren positive Entwicklungen stattgefunden. Für Wärmepumpen konnte eine beachtliche Steigerung der Effizienz verbucht werden. Um verbesserte Anwendungsmöglichkeiten, z. B. bei der Prozesswärme zu schaffen, finden zudem Modifikationen im Bereich Solarthermie statt. Außerdem werden Lösungen mit abgestimmten Komponenten zur effizienteren Einbindung von Solarthermieanlagen in das Gesamtsystem immer verbreiteter.

Parameter wie Gebäudegröße und benötigte Anlagenleistung beeinflussen maßgeblich die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbaren-Energie-Anlagen im Verglich zur herkömmlichen Technik. Es ist anzumerken, dass Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien meist hohe Investitionskosten aufweisen, wohingegen ihre Betriebskosten häufig niedriger sind als bei fossil betriebenen Anlagen. Je nach Nutzungsdauer und Brennstoffbedarf können erneuerbare Energien eine wirkliche Alternative zu fossilen Technologien sein. Im Hinblick auf die Einsparung von Treibhausgasemissionen erweist sich das EEWärmeG als wirksames Instrument.

Der Vollzug des EEWärmeG erfolgt durch die Bundesländer. Hier wurden inzwischen nicht nur Regelungen zu Zuständigkeiten erlassen, sondern auch weitere Verwaltungsstufen und Verfahren eingeführt. Die Bundesländer verfolgen in den unterschiedlichen Bereichen des Vollzugs teilweise unterschiedliche Ansätze.

Aus den bisherigen Erfahrungen haben sich Punkte für eventuelle Verbesserungen ergeben. Zu diesem Zweck findet derzeit auch ein Abgleich der EnEV und des EEWärmeG statt.

Originalbericht auf den Seiten von C.A.R.M.E.N. e.V.
Originalbericht auf den Seiten von C.A.R.M.E.N. e.V.

C.A.R.M.E.N. e.V.

C.A.R.M.E.N., das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.V., wurde 1992 als Koordinierungsstelle für Nachwachsende Rohstoffe in Bayern gegründet und ist seit 2001 eine der drei Säulen des Kompetenzzentrums für Nachwachsende Rohstoffe mit Sitz in Straubing.

Der gemeinnützige Verein mit 70 Mitgliedern aus allen Teilen der Wertschöpfungskette Nachwachsender Rohstoffe ist deutschlandweit eine gefragte Anlaufstelle für Informationen zur industriellen und energetischen Nutzung von Biomasse und den Themenfeldern Windenergie, Solarenergie, Geothermie sowie Energie- und Ressourceneinsparung.
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C.A.R.M.E.N. e.V. vermittelt zwischen Wissenschaft und Praxis, indem Forschungs- und Entwicklungsbedarf kommuniziert sowie Demonstrationsvorhaben initiiert und unterstützt werden. Durch das Erfassen und Auswerten von Marktdaten für Landes- und Bundesinstitutionen, die Mitwirkung in wichtigen Verbänden und Gremien und die Bereitstellung von Gutachten und Ergebnissen regelmäßiger Konjunkturumfragen wird der ständig wachsende Markt für regionale Rohstoffe analysiert und hinterfragt.

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Autorin: Christina Limberger (Pressereferentin, Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen)

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