Temporäre gesetzliche Laufzeitkürzung bei BHKW-Anlagen
Gesetz kürzt die Laufzeit aller BHKW-Anlagen im Frühling. Wirtschaftliche Signifikanz aufgrund Kompensationsregelung unbedeutend.
BHKW-Betreiber müssen eine Vielzahl von Gesetzen beachten. Viele dieser Gesetze haben unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von BHKW-Anlagen.
Das immer noch von einigen unbeachtete „Zeitgesetz“ reduziert die Laufzeit aller BHKW-Anlagen am jeweils letzten Sonntag im März, der dieses Jahr auf den Ostersonntag (27. März 2016) fällt, um eine Stunde. Dies sollten BHKW-Betreiber unbedingt beachten.
Laut Auskunft des BHKW-Infozentrums verfügen aber die meisten Steuerungen der BHKW-Anlagen über eine automatische Zeitumstellung und erfüllen damit die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen. Bei älteren BHKW-Anlagen müssen ggf. die Uhren der BHKW-Steuerungen um eine Stunde vorgestellt werden.
Indes sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des Zeitgesetzes auf den BHKW-Betrieb nahezu bedeutungslos, da ähnlich wie bei der neuen Regelung zu negativen Strompreisen beim KWK-Gesetz die förderfähige Zeit nicht verloren geht. Im Regelfall erfolgt eine Kompensation am letzten Sonntag des Oktobers.
Eine Meldepflicht über die erfolgreiche Umstellung der Uhr besteht (noch) nicht.
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