Herrsching | 2. Juni 2016 |

Weitgehende Bund-Länder-Einigung über EEG-Novelle

Bundesregierung und Länder-Chefs haben sich bei ihren Beratungen in wesentlichen strittigen Punkten der EEG-Reform verständigt.

Sechs Stunden lang, bis in die Nacht, saßen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Energieminister Sigmar Gabriel und die Ministerpräsidenten der Länder am 31. Mai zusammen. „Wir sind noch nicht ganz am Abschluss, aber ich glaube, wir haben die größte Wegstrecke zurückgelegt“, sagte die Kanzlerin nach dem Treffen. Auch Gabriel spricht von einer "sehr weitgehenden Einigung in allen wesentlichen Punkten", über die er sich sehr froh zeigte.

Am Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2025 auf 40 bis 45 % zu steigern, wird festgehalten. Besonders umstritten für die Festlegung im EEG 2016 war der Ausbaukorridor für die Windenergie an Land. Nun haben sich Bund und Länder auf etwa 2 800 MW brutto/a geeinigt. Das ist mehr als die ursprünglich geplanten 2 500 MW, doch wesentlich weniger als von einigen Ländern und der Windenergiebranche gefordert. Denn das Repowering ist in die 2 800 MW bereits einbezogen. Zur Kostenbegrenzung soll es laut Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums zum 1. Juni 2017 eine Einmaldegression von 5 % bei der Vergütung geben. Minister Gabriel kündigte bei einem Statement am 1. Juni zudem eine Verschärfung der Degression an, falls der Ausbaukorridor deutlich überschritten werde.

Zudem soll der Ausbau in Norddeutschland auf etwa 60 % des Durchschnitts des in den letzten drei Jahren dort stattgefundenen Ausbaus begrenzt werden. „Damit sorgen wir für zwei Dinge: Zum einen sorgen wir dafür, dass nicht in einen bestehenden Netzengpass weiter unbegrenzt zugebaut wird, aber natürlich sorgen wir gleichzeitig auch dafür, dass Onshore-Windenergie auch in anderen Bundesländern außerhalb Norddeutschlands stattfinden kann“, betont Minister Gabriel. Um eine Synchronisierung des Windkraft-Zubaus mit dem Leitungsbau zu erreichen, soll der Netzausbau vor allem in Schwerpunktgebieten forciert werden. „Alle zwei Jahre werden wir den Netzausbau überprüfen, und wenn sich die Lage verbessert haben wird, wird natürlich auch der Zubau in Norddeutschland weiter vorangehen können“, verdeutlichte Gabriel.

An dem geplanten Offshore-Ausbau von 15 GW bis 2030 wird festgehalten, der Ausbau soll im Interesse der Industrie-Entwicklung kontinuierlich erfolgen: Da die geplanten 6,5 GW bis 2020 voraussichtlich um 1,2 GW überschritten werden, sollen 2021 bis 2030 jährlich 730 MW ausgeschrieben werden. Allerdings wird hier auch hinsichtlich des Netzausbaus an Land zum Abtransport des Stroms noch Beratungsbedarf gesehen, weil „wir über mehr als 8 000 Stunden Laufzeit und Nutzungszeit reden“, so der Minister.

Für die Photovoltaik sind jährliche Ausschreibungen von 600 MW (vorher: 400 MW) vorgesehen, an denen alle großen Anlagen teilnehmen sollen. Anlagen mit mehr als 750 kW Leistung sollen nicht an den Ausschreibungen teilnehmen. „Damit möchten wir vermeiden, dass sich Anlagen, die kleiner sind und die im Wesentlichen der Eigenstromversorgung dienen − Dachanlagen − alle diesem Ausschreibungsprozess stellen“, erläutert Gabriel. Für diese gelte der früher bereits verabredete Deckel von 52 GW bis 2020. Insgesamt komme man dann auf den geplanten Korridor von jährlich 2 500 MW brutto.

Noch keine Einigung gibt es über die jährliche Ausschreibungsmenge der Biomasse. Vor allem Bayern kämpft um mehr als die vorgesehenen 100 MW/a. Knackpunkt hierbei ist das Interesse, die Kosten im Rahmen zu halten, wie die Kanzlerin andeutete.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff bezeichnete die Einigungen als „Durchbruch“. Gabriel geht davon aus, dass der finale Entwurf für die EEG-Novelle am 8. Juni im Kabinett verabschiedet werden kann. Damit bleibe auch ausreichend Zeit sowohl für die Beratung im Bundestag, als auch für die notwendige Notifizierung bei der EU-Kommission nach Verabschiedung des Gesetzes.

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