Rastatt | 29. Juli 2016

Frühjahr, Sommer, Herbst – wenn ein KWK-Gesetz mal länger braucht

Im Sommer soll die lang erwartete beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das neue KWK-Gesetz erfolgen. Anschließend muss aber noch ein Änderungsgesetz beschlossen und eine Verordnung für die erwartete neue Ausschreibungsregelung erlassen werden.

Wenn´s mal wieder länger dauert, soll man einen Schokoriegel essen – zumindest vermittelt die Werbung diese Weisheit. Beim Warten auf die beihilferechtliche Genehmigung des KWK-Gesetzes hätte man wahrscheinlich inzwischen Gewichtsprobleme, wäre man diesem Rat gefolgt.

Nun scheint die Wartezeit aber ein Ende gefunden zu haben. Die Anzeichen verdichten sich, dass innerhalb der nächsten Wochen die von der Bundesregierung langwierig ausgehandelte beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission veröffentlicht wird.

Bereits seit Mai 2016 gab es Gerüchte hinsichtlich einer Veröffentlichung der EU-Kommissionsentscheidung im Sommer. Vor wenigen Wochen hat der Staatssekretär Uwe Beckmeyer in einem Antwortschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf die parlamentarische Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen zeitnahen Abschluss der Gespräche der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission zum KWK-Gesetz 2016 angekündigt. Außerdem hat das Bundeswirtschaftsministerium am 22. Juli 2016 eine Studie zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung und das Monitoring des KWK-Gesetzes ausgeschrieben, welche das BHKW-Infozentrum als weiteres Indiz für eine abgeschlossene Verhandlung mit der EU-Kommission wertet.

KWK-Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten

Die Bundesregierung geht gemäß dem Antwortschreiben des Staatssekretärs Uwe Beckmeyer davon aus, dass die Europäische Kommission einer Förderung nach dem KWK-Gesetz rückwirkend zum offiziellen Inkrafttreten des KWKG am 1. Januar 2016 zustimmen wird. Gemäß § 35 Abs. 12 des neuen KWK-Gesetzes darf nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission u. a. die Zulassung neuer, modernisierter oder nachgerüsteter KWK-Anlagen erfolgen. Die ausführende Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), könnte dann umgehend mit der Erteilung der Zulassungen für KWK-Anlagen sowie Wärmenetze bzw. -speicher beginnen. Größtenteils wurden die gestellten Anträge bereits so weit bearbeitet, dass einer zeitnahen Versendung der Zulassungsbescheide nichts entgegensteht, sofern seitens der EU-Kommission keine Veränderungen im KWK-Gesetz angemahnt worden sind.

Was wird sich im KWKG 2016 ändern?

Die Anzeichen verdichten sich, dass wie bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG) auch im KWK-Gesetz die finanzielle Förderung durch Ausschreibungen ermittelt werden. Voraussichtlich ab einer elektrischen KWK-Anlagenleistung von 1 MW wird diese neue Regelung gelten. KWK-Anlagen über 50 MW könnten ggf. aus der Ausschreibungspflicht fallen.

Viele Fragen betreffend einer KWKG-Ausschreibung sind noch ungeklärt und müssen – wie im EEG – durch eine Verordnung näher spezifiziert werden. Eine Verordnung könnte voraussichtlich bis Ende 2016 verfasst werden. Demnach bedarf es im aktuellen KWK-Gesetz einer weiteren Übergangsregelung für KWK-Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der Ausschreibungs-Regelung (2017/ 2018) in Betrieb gehen. Ein Änderungsgesetz zum KWKG 2016 wird vermutlich im Herbst 2016 beschlossen werden.

Ggf. könnten sich noch einige andere Punkte des KWK-Gesetzes ändern. Spekuliert wird u. a. darüber, dass sich die Struktur der KWKG-Umlage noch einmal verändern könnte. Die Informationsseite des BHKW-Infozentrums zum neuen KWK-Gesetz wird zeitnah über das beihilferechtlich genehmigte KWK-Gesetz 2016 informieren.
Außerdem wird das Thema im Rahmen des KWK-Kongresses „KWK 2016 – Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz“ am 25./26. Oktober 2016 in Magdeburg ausführlich behandelt.

Informationen zum KWKG 2016
Informationen zum KWKG 2016

KWKG 2016

Diese Informationsseite des BHKW-Infozentrums wird vorrangig ab März 2016 strukturiert über das neue KWK-Gesetz informieren. Interaktive Tools zum neuen KWK-Gesetz werden das Informationsangebot ergänzen. Erste Informationen über das neue KWK-Gesetz erhalten KWK-Interessierte in den Berichten des BHKW-Infozentrums, die unter der Rubrik „Neuigkeiten zum KWKG 2016 – News“ veröffentlicht wurden.
Interessante Pressmeldungen zur KWKG-Novelle sind unter der Rubrik „KWKG-Pressespiegel – Pressemeldungen zur KWKG-Novelle“ erhältlich.
Weitergehende Informationen zu BHKW- und KWK-Themen erhalten KWK-Interessierte auf den Seiten des BHKW-Infozentrums.

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