Herrsching | 31. August 2016 |

Endlich Klarheit für KWK

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager über die künftige KWK-Förderung verständigt.

Wichtigste Änderung: Die KWK-Förderung wird zukünftig für kleine Anlagen mit einer Leistung über 1 MW bis inklusive 50 MW ausgeschrieben. Die entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden, die erforderliche Verordnung zur Umsetzung werde 2017 erlassen, teilte Minister Gabriel am 30 August in Berlin mit. Beginnen sollen die Ausschreibungen im Winter 2017/2018. Die Eigenversorgung wird dabei ausgeschlossen.

Als Übergangsregelung gilt: KWK-Anlagen, die noch 2016 die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erhalten, oder verbindlich bestellt werden, erhalten noch die Förderung nach dem bisherigen System im KWKG 2016. Altanlagen stehen unter Bestandsschutz.

Für innovative KWK-Anlagen, deren Kosten über die Standards hinausgehen, soll es Pilotausschreibungen geben, etwa für die Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpen.

Wie bei den Erneuerbaren-Anlagen wird auch bei der KWK die Förderung teilweise für ausländische Anlagen geöffnet, und zwar bis zu 5 % der jährlich neu zu installierenden Leistung. Voraussetzung sei die Reziprozität, das heißt, eine entsprechende Öffnung bei den Nachbarländern, betonte Gabriel auf Nachfrage von E&M.

Für KWK-Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich1 MW und über 50 MW, die nicht der Ausschreibungspflicht unterliegen, tritt das KWKG 2016 nun in Kraft, die Förderung wird rückwirkend ab 1. Januar 2016 gewährt. Die Angemessenheit der Förderung von Bestandsanlagen wird jährlich evaluiert und gegebenenfalls angepasst.

Auch Speicher und Netze werden wie im KWKG vorgesehen gefördert, allerdings müssen sie bei Antragstellung ab 2017 „ihre Fördernotwendigkeit plausibilisieren“.

Bundesenergieminister Gabriel machte deutlich, dass die Verhandlungen mit der EU-Wettbewerbskommissarin schwierig waren. „Die EU-Kommission wollte, dass die gesamte KWK-Förderung auf Ausschreibungen umgestellt wird.“ Man habe sie aber schließlich überzeugen können, dass dies wegen der notwendigen Wärmesenken nicht möglich sei. „Die Stadtwerke können jetzt investieren“, so der Minister. In der Tat freut man sich beim VKU: „Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz. Und es ist ein guter Tag für die Stadtwerke, die seit Jahren auf die Klimaschutztechnologie KWK setzen. Sie haben nun endlich Planungssicherheit“, sagt VKU-Präsident Michael Ebling. „Die Unsicherheit, die bis zum heutigen Tag über der KWK geschwebt hat, war Gift für deren Entwicklung“, so Ebling. „Ab heute wissen die Unternehmen, die KWK-Anlagen in ihrem Bestand haben, dass die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen weiterhin flankiert wird.“ Dabei sieht Ebling die Ausschreibungen durchaus kritisch: „Weil die Kraft-Wärme-Kopplung sehr stark von örtlichen Gegebenheiten abhängt, ist hier ein echter Wettbewerb schwer möglich.“ Der VKU bietet daher, wie auch der BDEW, seine Mitarbeit bei der Entwicklung von Ausschreibungsmodalitäten an, „die den KWK-Ausbau auch tatsächlich ermöglichen“. Die Stadtwerke seien investitionsbereit, benötigten aber die richtigen Rahmenbedingungen, „eine klare Konzentration der Förderung auf KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung, um die KWK weiter voranzubringen“. Damit könnten sie ganz erheblich zum Klimaschutz beitragen – auch und gerade im Bereich der Wärmeversorgung. Elbling verwies darauf, dass alleine die deutschen Stadtwerke jährlich durch die KWK rund 11 Mio. t CO2 einsparten.

Der BDEW mahnt angesichts der wirtschaftlichen Probleme der KWK-Anlagen durch die niedrigen Börsenstrompreise zu schnellem Handeln: „Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) muss jetzt so schnell wie möglich die Förderbescheide auf Grundlage des KWKG 2016 ausstellen. Es darf keine weiteren Verzögerungen mehr geben“, so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Auch die gesetzliche Umsetzung des Ausschreibungsverfahrens müsse nun gut vorbereitet und dann im KWKG geregelt werden.

„Je länger Investitionsentscheidungen aufgeschoben werden müssen, desto schwieriger wird es, die Ziele zu erreichen, die die Bundesregierung beim KWK-Ausbau erreichen will. Bereits im Jahr 2015 gab es wegen der laufenden KWKG-Novelle eine erhebliche Verunsicherung in der Branche, die Zahl der neu zugelassenen Anlagen ging deutlich zurück“, verdeutlicht Kapferer. Laut Angaben des Bafa wurden im Jahr 2014 noch Zulassungen für neue KWK-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1 685 MW erteilt, im vergangenen Jahr nur noch 507 MW.

Mit der von der Bundesregierung geplanten Steigerung des KWK-Anteils an der Nettostromerzeugung bis 2020 auf 110 Mrd. kWh ließen sich nach BDEW-Berechnungen weitere rund 7 Mio. t CO2 einsparen.

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