Rastatt | 26. September 2016

Referentenentwurf zum KWKG 2016 und EEG 2017

Das Bundeswirtschaftsministerium konkretisiert die geplanten Veränderungen des KWKG und EEG durch ein 119 Seiten umfassendes Änderungsgesetz.

Seit dem 26.09.2016 existiert der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des KWKG und des EEG 2017. Mit dem 119 Seiten umfassende Entwurf, der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist, soll insbesondere die zwischenzeitlich erzielte Verständigung mit der EU-Kommission zu den beihilferechtlichen Belangen des KWKG und des EEG 2017 umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere die folgenden Aspekte:

  • die Einführung von Ausschreibungen für die Förderung von KWK-Anlagen im Segment 1 bis 50 MW und für die Förderung von innovativen KWK-Systemen,
  • die Entlastung der stromkostenintensiven Unternehmen bei der KWKG-Umlage (Übertragung der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das KWKG) und
  • die Neufassung der Bestimmungen zur Eigenversorgung im EEG 2017, um den bisherigen Bestandsschutz fortzuschreiben.

Das BHKW-Infozentrum hatte in den Berichten "EEG-Umlage zukünftig auf KWK-Eigenstromverwendung" und "KWK-Ausschreibung konterkariert ursprüngliche Intention des KWK-Gesetzes" bereits auf die wichtigsten geplanten Veränderungen hingewiesen. Der Referentenentwurf konkretisiert die geplanten Veränderungen und hält einige Überraschungen bereit.

Eine Anhörung zum Änderungsgesetz findet am Dienstag, 4. Oktober, 14.30 Uhr im BMWi Berlin statt. Der geplante Zeitplan kann dem Bericht "Wie geht es weiter mit dem KWK-Gesetz 2016?" entnommen werden.

PDf des Referentenentwurfs des BMWi vom 26.09.2016
PDf des Referentenentwurfs des BMWi vom 26.09.2016

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