Rastatt | 13. Oktober 2016

Vergütung für KWK-Strom steigt wieder leicht an

Der übliche Preis für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom ist im dritten Quartal auf 2,826 Cent/kWh gestiegen.

Der „übliche Preis“, der für die Vergütung des eingespeisten KWK-Stroms für KWK-Anlagen bis 2 MW (KWK-G 2012) bzw. für geförderte KWK-Anlagen bis 100 kW (KWKG 2016) ausschlaggebend ist, hat im dritten Quartal (Juli bis September 2016) wieder etwas zugelegt. Der für die Vergütung in den Monaten Oktober bis Dezember ausschlaggebende „übliche Preis“, der als Durchschnittswert der Grundlaststrompreise des dritten Quartals ermittelt wird, beträgt 2,826 Cent/kWh.
Gegenüber dem vorherigen Quartal (2,479 Cent/kWh) erhöht sich der „übliche Preis“ damit um 14%.

Weitere Informationen erhalten KWK-Interessierte im Bericht "Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom". Dort hinterlegt ist eine Liniengrafik, die auch den Verlauf des Durchschnittswertes der letzten sechs Quartale beinhaltet. Das Planungsbüro BHKW-Consult empfiehlt diesen Wert für Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzunehmen, um kurzfristige Unter- oder Überbewertungen zu vermeiden.

Im Bericht "Üblicher Preis – der Preis für KWK-Strom" auf der Informationsseite zum KWK-Gesetz 2016 erhalten KWK-Interessierte ein Säulendiagramm der Entwicklung des KWK-Index seit 2010.

Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom
Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom

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