Berlin | 9. Januar 2017 |

Netzentgelte: Gabriel will Kabinettsbeschluss am 18. Januar

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) strebt für das Netzentgeltmodernisierungs-Gesetz (NeMoG) eine Beschlussfassung der Bundesregierung am 18. Januar 2017 an. Vermiedene Netzentgelte sollen auch für Bestandsanlagen abgeschafft werden.

Auch das Gesetzgebungsverfahren soll abgekürzt werden: Der Gesetzentwurf wird in dem Schreiben Gabriels an das Kanzleramt und die Ressortchefs, das E&M vorliegt, für „besonders eilbedürftig im Sinne von Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes“ erklärt. Das bedeutet, dass das Gesetz nicht erst nach der normalen Frist von sechs Wochen, die dem Bundesrat für eine Stellungnahme zusteht, dem Bundestag zugeleitet werden kann, sondern bereits nach drei Wochen. Das Gesetz bedarf jedoch nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Erklärtes Ziel der gesetzlichen Änderungen sei es, im Rahmen der Energiewende „die Kosten- und Verteilungsgerechtigkeit bei den Netzentgelten zu stärken“, so Gabriel. Von einer bundesweiten Angleichung der Netzentgelte, wie sie ursprünglich vorgesehen war, ist jedoch nach dem E&M vorliegenden Kabinettsentwurf mit Datum vom 4. Januar 2017 nicht mehr die Rede.
Vorgesehen ist nur noch ein schrittweiser Abbau der sogenannten „vermiedenen Netzentgelte“, für Neuanlagen sollen sie ab Inbetriebnahme 2018 (volatile Erneuerbare), für andere dezentrale Anlagen (KWK) ab Inbetriebnahme 2021 ganz entfallen. Für Bestandsanlagen sollen sich die vermiedenen Netzentgelte entsprechend ab 2018 beziehungsweise ab 2021 jährlich um 10 % reduzieren. Die Zahlungen an dezentrale Erzeugungsanlagen, denen mit der Gesetzgebung 2005 eine netzentlastende Funktion zugesprochen wurde, werden als nicht mehr adäquat für die „tatsächlichen Gegebenheiten“ angesehen.

2030 soll endgültig Schluss mit vermiedenen Netzentgelten sein
„Der Anstieg dezentraler Erzeugung führt insbesondere auch in lastschwächeren Gebieten dazu, dass dezentrale Erzeugung zunehmend Netzkosten verursacht und perspektivisch in immer geringerem Maße einspart“, heißt es dazu. Zudem werde dezentral eingespeister Strom „zunehmend nicht mehr vor Ort ‚verbraucht‘, sondern über die vorgelagerten Netzebenen in den Markt gebracht“.
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung werden entsprechend dieser Maßgaben geändert. „Das Gesetz wirkt sich unmittelbar senkend auf die Netzkosten und damit mittelbar auch auf die Stromkosten der privaten Haushalte und Unternehmen aus“, schreibt das BMWi in den Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf. Betont wird, dass dieses auch für mittelständische Unternehmen gelte und die preisdämpfenden Wirkungen auch in besonderem Maße für Regionen mit einem zunehmend höheren Anteil an dezentraler Stromerzeugung zu erwarten seien.

Das BMWi erwartet durch den schrittweisen Abbau der vermiedenen Netzentgelte „marginale Erhöhungen der EEG-Umlage“ (0,1 bis 0,2 Ct/kWh), diese würden jedoch insgesamt durch die zu erwartenden Kostensenkungen bei den Netzentgelten überkompensiert, heißt es weiter.

Neue Obergrenzen als Berechnungsgrundlage
Für die Berechnung der vermiedenen Netzentgelte werden für die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50 Hertz, Tennet und TransnetBW Obergrenzen der Netzentgelte festgelegt, die von 2018 bis zum Jahr 2029 gelten sollen. Dabei wurden laut den Angaben die bundesweit gewälzten Offshore-Anbindungskosten heraus genommen, die bei den Obergrenzen bisher mit 30 % zu Buche schlugen. Mit der schrittweisen Absenkung um jeweils 10 % würden die vermiedenen Netzentgelte 2029 komplett auslaufen.
In der Begründung zu dem Gesetzentwurf verweist das BMWi darauf, dass die Höhe der Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten insgesamt in den letzten Jahren bundesweit stetig gestiegen ist: von gut 1 Mrd. Euro 2011 auf rund 2 Mrd. Euro 2015. Dabei entfällt laut den Angaben etwa die Hälfte der Kosten auf Zahlungen für Einspeisungen aus Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden. Rund 40 % der Zahlungen wurden nach Abschätzungen der Bundesnetzagentur an KWK-Anlagen geleistet. 2015 waren dies laut Schätzung der Bundesnetzagentur über 700 Mio. Euro. Im bundesweiten Durchschnitt beträgt der Anteil der Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten an den gesamten Netzkosten demnach mittlerweile über 10 %, in einigen Regionen über 20 % der Netzkosten.

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