Rastatt | 8. Februar 2017

Auswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes für Betreiber von Stromnetzen und Stromerzeugungsanlagen

Das neue Grundgesetz für Strommessung ist seit dem 2.9.2016 in Kraft. Die Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes bereitet aber noch erhebliche Probleme. Sowohl technische als auch administrative Gründe führen zu einem starken Auseinandertriften der gesetzlichen Vorgaben gegenüber der tatsächlichen Praxis.

Das „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ regelt seit September 2016 einerseits den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSYS) für Stromverbraucher und Stromerzeuger als auch die dazu gehörende Datenkommunikation. Eigentlich sollte der Rollout mit dem Jahreswechsel beginnen – aber derzeit gibt es weder zertifizierte Smart Meter Gateways zur Datenkommunikation, noch zertifizierte Smart Meter als digitale Zähler.

Daher stellt sich die berechtigte Frage, ob eine Einbaupflicht intelligenter Messsysteme angesichts der fehlenden Zertifizierung und bei Erzeugerzählern aufgrund der fehlenden Fernsteuerbarkeit besteht. Viele Fragestellungen und Definitionen scheinen noch ungeklärt.
Doch das nächste Datum des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) steht bereits an: Ab dem 1. April 2017 müssten personenbezogene Daten in einem Standard-Format verschlüsselt übertragen werden. Ohne zertifizierte Gateways ist dies aber in dieser Art nicht möglich.
Insgesamt dauert die Umstellung auf Smart-Meter sehr lange. Erst im Jahre 2032 soll diese in Deutschland abgeschlossen sein. In Norwegen wird der Wechsel zu den intelligenten Mess- und Zählsysteme bereits im Jahre 2019 realisiert sein. Zu diesem Zeitpunkt wird in Deutschland noch nicht einmal die automatisierte, sternenförmige Datenkommunikation zur Verfügung stehen. Damit wird frühestens ab dem Jahre 2021 gerechnet.
In der Branche herrscht daher eine große Verunsicherung – sowohl bei Netzbetreibern als auch bei Stromversorgern.

Weiterbildungen zum Messstellenbetriebsgesetz

Das Weiterbildungsangebot von BHKW-Consult und dem BHKW-Infozentrum umfasst drei Veranstaltungen, die sich mit dem neuen Messstellenbetriebsgesetz auseinandersetzen. Insbesondere zu nennen ist das Intensivseminar „Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)- Das neue Grundgesetz des Messwesens“, welches am 20. Februar 2017 in Stuttgart stattfindet.
Das MsbG ist auch Thema des Intensivseminars „Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen“, welches u. a. am 16. Februar 2017 in Köln sowie am 31. Mai 2017 in Berlin angeboten wird.
Im Rahmen der großen BHKW-Jahreskonferenz „BHKW 2017“ am 4./5. April 2017 in Kassel wird ein praxisnaher Vortrag über die Auswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes für Betreiber von KWK-Anlagen stattfinden.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - das neue Grundgesetz des Messwesens
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - das neue Grundgesetz des Messwesens

BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Seit dem 15. Oktober 2015 ist das neu gestaltete BHKW-Infozentrum online.

Ab Ende 2016 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft".

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