Rastatt | 18. April 2017

Durchschnittlicher Strompreis an der Börse wieder über 4 Cent je Kilowattstunde

Der durchschnittliche Preis aller Stundenkontrakte an der Strombörse betrug im letzten Quartal 4,132 Cent/kWh. Das BHKW-Infozentrum erwartet aber ein Absinken der Strompreise in den nächsten Wochen auf das Preisniveau des Jahres 2014.

Nach einem deutlichen Anstieg im vierten Quartal 2016 stieg der KWK-Index, also der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom an der Strombörse, auch im ersten Quartal 2017 noch einmal an. Der durchschnittliche Grundlaststrom-Preis (Baseload) an der Strombörse betrug in den Monaten Januar bis März 4,132 Cent/kwh. Gegenüber dem Durchschnittswert aus dem vierten Quartal 2016 in Höhe von 3,76 Cent/kWh bedeutet dies eine Strompreis-Steigerung in Höhe von rund 10%.

Sinkende durchschnittliche Quartalspreise erwartet

Das BHKW-Infozentrum erwartet aber bereits im zweiten Quartal eine Absenkung des durchschnittlichen Quartalspreises auf das Niveau der Jahre 2014/2015. Damals wurde für Grundlaststrom an der Strombörse im Durchschnitt zwischen 2,8 Cent/kWh und 3,4 Cent/kWh gezahlt.
Nachdem im Januar 2017 aufgrund des hohen Strombedarfs in Frankreich und der gleichzeitigen Abschaltung einiger Kernkraftwerke hohe Börsenpreise mit mehr als 5,2 Cent/kWh  existierten, sanken die Durchschnittspreise im März bereits auf rund 3,2 Cent/kWh. In den ersten zwei Wochen des Aprils lag der durchschnittliche Grundlaststrompreis bei knapp 3 Cent/kWh.

Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz den Wert des KWK-Stroms, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Dieser „übliche Preis“ orientiert sich jeweils an dem durchschnittlichen Quartalspreis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse EEX im vorausgegangenen.

Der im ersten Quartal 2017 ermittelte Preis in Höhe von 4,132 Cent/kWh ist demnach ausschlaggebend für die eingespeiste KWK-Strommenge im April bis Juni 2017. Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt diese Einspeisevergütung für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslauf der Förderung an dem üblichen Grundlaststrom-Preis.

Entwicklung des üblichen Preises / KWK-Index
Entwicklung des üblichen Preises / KWK-Index

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