Rastatt | 5. Dezember 2017 |

KWK-Anlagen droht volle EEG-Umlage auf Eigenversorgung

KWK-Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, müssen ggf. ab dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage für den selbst genutzten KWK-Strom zahlen. Grund hierfür ist die potentielle Weigerung der Europäischen Kommission, die auslaufende beihilferechtliche Genehmigung zu verlängern.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am Nikolaustag zu einer Informationsveranstaltung zur beihilferechtskonformen Neugestaltung der Eigenversorgungsregelung für KWK-Neuanlagen im EEG eingeladen. Geschenke wird es dabei für die KWK-Branche nicht geben – eher das Gegenteil scheint sich anzubahnen.

Aktueller Anlass der Sitzung im BMWi ist die beihilferechtliche Genehmigung der Regelungen zur Eigenversorgung im EEG. Diese umfasst auch die Fälle, in denen Betreiber von Stromerzeugungs-Anlagen keine oder geringere EEG-Umlagen entrichten müssen.
KWK-Anlagen, die seit dem 1. August 2014 neu in Betrieb genommen wurden, mussten nach § 61 b Nummer 2 EEG bisher eine anteilige EEG-Umlage für die selbst verwendete KWK-Strommenge in Höhe von derzeit 40% abführen.

Das BMWi erwartet, dass die bis zum Jahresende avisierte EU-Genehmigung die privilegierte Eigenversorgungsregelung für KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014 voraussichtlich nicht umfassen wird.

Eine fehlende beihilferechtliche Genehmigung würde aufgrund des Auslaufens der bis Ende 2017 befristeten Genehmigung kurzfristig Auswirkungen mit erheblicher finanzieller Sprengkraft beinhalten. KWK-Anlagen, die gemäß §61b Nummer 2 EEG (Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014) privilegiert sind, müssten dann bereits ab dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage zahlen. Diese Regelung würde zumindest so lange gelten, bis die Europäische Kommission eine Neuregelung der EEG-Umlage für diese Anlagen zustimmt.

EU-Kommission vermutet Überförderung

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat die Europäische Kommission im Laufe des Genehmigungsverfahrens aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen für KWK-Neuanlagen angefordert. Daraus ergaben sich in einigen Fallkonstellationen aus Sicht der Europäischen Kommission eine deutliche Überförderung. Daher scheint zum jetzigen Zeitpunkt eine Genehmigung der Ausnahmeregelung für neue KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014 aufgrund der beihilferechtlichen Vorgaben erst nach einer gesetzlichen Neuregelung möglich, die diese Überförderungsfälle ausschließt.

Am 6. Dezember 2017 will das BMWi über den Stand des Verfahrens, die nächsten Schritte und mögliche Ansätze zur Anpassung der Eigenversorgungsregelung für KWK-Neuanlagen im EEG informieren.

UPDATE vom 8. Mai 2018
Rund fünf Monate nach dem Verbände-Treffen hat am 8. Mai 2018 das BMWi in einer Pressemeldung die grundsätzliche Einigung mit der EU-Kommission in Bezug auf die Höhe der EEG-Umlage für KWK-Neuanlagen verkündet.
Weitere Informationen sind dem Bericht "Einigung bei der EEG-Umlage" zu entnehmen.

Pressespiegel des BHKW-Infozentrum
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