Rastatt | 11. Dezember 2017 |

Erste KWK-Ausschreibungsrunde deutlich überzeichnet

Trotz 20 Geboten mit 225 Megawatt wurden nur 82 Megawatt der ausgeschriebenen 100 Megawatt von der Bundesnetzagentur bezuschlagt. Bundesnetzagentur lobt hohe Qualität der abgegebenen Gebote.

Neue und modernisierte KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 1-50 MW erhalten seit diesem Jahr keine festen Fördersätze mehr, sondern müssen sich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahren um eine KWK-Förderung bewerben. In der ersten KWK-Ausschreibung waren 100 MW ausgeschrieben. Am 1. Dezember 2017 endete die erste Ausschreibung im KWK-Bereich. Das Interesse an der ersten KWK-Ausschreibung lag deutlich über den Erwartungen einiger Verbände.

Ausschreibung deutlich überzeichnet

Am 8. Dezember 2017 gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass sie im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für KWK-Anlagen sieben Gebote mit einem Gebotsumfang von 82 Megawatt bezuschlagt habe. Eingereicht wurden 20 Gebote mit einem Volumen von 225 Megawatt. Es wurden aber trotz eines Ausschreibungsvolumen von 100 Megawatt lediglich 82 Megawatt bezuschlagt, da das nächste zu bezuschlagende Gebot das Ausschreibungsvolumen deutlich überschritten hätte. Das nicht zugeschlagene Volumen wird in der nächsten Ausschreibungsrunde (1. Juni 2018) nachgeholt.

Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,05 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert liegt bei 3,19 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 4,99 ct/kWh. Der Zuschlagswert orientiert sich jeweils am individuell gebotenen Wert (Gebotspreisverfahren / Pay-as-bid). Der höchste zulässige Gebotswert hätte für diesen Gebotstermin für KWK-Anlagen 7 Cent pro Kilowattstunde KWK-Strom betragen.

Die Zuschlagswerte lassen sich nicht eins zu eins mit den bisherigen, gesetzlich festgelegten Zuschlagssätzen vergleichen, da im Rahmen der Ausschreibung die Möglichkeit zur Eigenstromversorgung und zur Inanspruchnahme von vermiedenen Netzentgelten wegfällt.

Anlagengrößen-übergreifender Wettbewerb ist möglich

Die Anlagenleistung der bezuschlagten Gebote zeigt, dass auch ein Wettbewerb zwischen unterschiedlich dimensionierten KWK-Anlagen möglich ist. Es wurden sowohl fünf kleinere Gebote mit einer Anlagenleistung von jeweils eins bis zehn Megawatt als auch zwei größere Gebote mit einer Anlagenleistung von jeweils etwa 30 Megawatt bezuschlagt.
Jedoch handelt es sich bei drei der fünf bezuschlagten Gebote im Leistungsbereich von 1-10 MW um modernisierte KWK-Anlagen.
Der Wettbewerb zwischen Geboten für modernisierte KWK-Anlagen und neue KWK-Anlagen scheint zumindest teilweise zu funktionieren. Für neue KWK-Anlagen wurden 16 und für modernisierte KWK-Anlagen wurden vier Gebote abgegeben.

Keine Ausschlüsse

Die Qualität der Gebote ist nach Angaben der Bundesnetzagentur in der ersten Ausschreibungsrunde außergewöhnlich hoch. Keines der Gebote musste ausgeschlossen werden. Dies zeigt nach Meinung der Bundesnetzagentur, dass das Verfahren von den Bietern verstanden wurde und die Anforderungen an die Gebote erfüllbar sind.

Stadtwerke dominieren erste Ausschreibungsrunde

Die Zuschläge wurden vorrangig an Stadtwerke vergeben. Es erhielten Zuschläge

  • Uniper Kraftwerke GmbH für den Standort Sickingmühler Straße 113 in 45772 Marl
  • Stadtwerke Riesa GmbH für der Standort Hamburger Straße 2 in 01591 Riesa
  • Stadtwerke Tübingen GmbH für den Standort Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen
  • Ahrtal-Werke GmbH für den Standort in der Kreuzstraße, Flur 2, Flurstück 524/6 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Stadtwerke Strausberg GmbH für den Standort Kastanienallee 38, 15344 Strausberg
  • Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH für den Standort in der Westererbenstraße 31 in 44147 Dortmund
  • RheinEnergie AG für den Standort in der Ostmerheimer Straße 557 in 51109 Köln
Zuschläge zum Gebotstermin 1.12.2017 auf der Webseite der Bundesnetzagentur
Zuschläge zum Gebotstermin 1.12.2017 auf der Webseite der Bundesnetzagentur

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