Herrsching | 1. März 2018 |

KWK-Branche fordert konkrete Hilfe für Effizienztechnologie ein

Sechs Verbände der KWK-Branche haben sichere Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) angemahnt. Die Bundesregierung verhandelt in Brüssel mit der EU-Kommission. Derzeit liegen aber noch keine Ergebnisse vor.

ASUE, B.KWK, BHKW-Forum, Deneff, VfW und der Bund der Energieverbraucher fürchten um die KWK und fordern von der Bundesregierung eine ganze Reihe von Maßnahmen, um der KWK eine Zukunft zu sichern. Das ist aus Sicht der Verbände auch notwendig wegen der Bedeutung von Blockheizkraftwerken für die Energiewende.

Deren Dienlichkeit stellen sie nochmals heraus. Dazu gehören insbesondere die Flexibilität, um die ansteigende Volatilität im Energiemix zu kompensieren und ihr Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. „Es werden eine Rückgrattechnologie und hochflexible Systemdienstleistungen benötigt, die die volatile Produktion der regenerativen Energieumwandlungsanlagen kompensieren und das Land auch zu Zeiten der kalten Dunkelflaute über Tage bzw. Wochen sicher versorgen.“

Wichtige Systemdienstleistung steht auf dem Spiel

KWK-Anlagen seien in der Lage, schnell, sicher, bezahlbar, bedarfsorientiert und umweltfreundlich Strom zu produzieren und gleichzeitig Sektorenkopplung und die Wärmewende voranzubringen, heißt es dazu. Doch drohten „die politischen Unsicherheiten, national wie auch bezüglich der beihilferechtlichen Genehmigung auf EU-Ebene, die KWK-Technologie absterben zu lassen“.

Käme es soweit, würde die KWK als wichtige Systemdienstleistung im Energiemix nicht mehr zur Verfügung stehen und zukunftsgerichtete Arbeitsplätze vernichtet. Zudem könnten auch derzeit die Potenziale der KWK im Wärmemarkt „bei weitem“ noch nicht ihr Klimaschutzpotenzial ausschöpfen, weil dem legislative, regulatorische und steuerliche Hindernisse entgegenstünden.

KWK-Ziele im Strom- und Wärmesektor für 2030 entwickeln

Die sechs Verbände fordern daher die Bundesregierung auf, die Hindernisse in EEG und Emissionshandelsgesetz wie auch im Energie- und Steuerrecht zu beseitigen. Es sollten geeignete Mieterstrom-Modelle auch für die KWK im Wohnungsbau gesetzlich verankert werden. Die Bundesregierung sollte KWK-Ziele für 2030 mit Blick auf Strom- und Wärmesektor entwickeln.

Die KWK-Branche kämpft immer noch um das Eigenstromprivileg bei der EEG-Umlage für neue Anlagen. Dieses war aufgrund der Einigung im Beihilfeverfahren mit der EU-Kommission im vergangenen Jahr für Neuanlagen abgeschafft worden. Die Kommission hatte am 19. Dezember 2017 zwar die Befreiung beziehungsweise Begünstigung der Bestandsanlagen beihilferechtlich genehmigt. Nicht aber, wie eigentlich im EEG 2017 vorgesehen, für neue KWK-Anlagen; das sind Anlagen, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden.

Darauf verweist Energiestaatssekretär Rainer Baake in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Julia Verlinden. Die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion wirft der Bundesregierung schon seit längerem vor, die KWK „an die Wand zu fahren“ und moniert Untätigkeit oder Verzögerungen.

 

Bundesregierung will rückwirkende Regelung erreichen

Staatssekretär Baake weist dies in seiner Antwort zurück. Bereits am 19. Dezember 2017 habe es ein Gespräch in Brüssel gegeben, bei dem ein erster Vorschlag der Bundesregierung diskutiert worden sei. „Im Januar 2018 wurden die zugrundeliegenden Betriebs- und Wirtschaftlichkeitsannahmen unter Einbindung der Verbände geprüft und ein neuer Vorschlag erarbeitet. Dieser wird derzeit mit der Europäischen Kommission diskutiert“, so Baake.

Er betont, eine Lösung solle neue Belastungen so weit wie möglich vermeiden und „besonders hohe Renditen so zurückführen, dass keine der betroffenen Anlagen unwirtschaftlich wird“. Für die Neuanlagen solle eine rückwirkende Regelung zum 1. Januar 2018 erreicht werden.

Sofortige Anpassung der KWK-Zuschläge und beschleunigte Abschreibung

Auf Nachfrage von E&M hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium: „Die Gespräche laufen und dauern an. Wir befinden uns in konstruktiven Gesprächen.“ Näheres zu Daten oder Zeitfenstern könne derzeit aber nicht gesagt werden. Die sechs Branchenverbände haben einen Vorschlag, um die Zeit zu überbrücken: Statt die langwierigen Verhandlungen mit der EU-Kommission abzuwarten, solle die Bundesregierung den jetzt durch die Unsicherheit betroffenen Betreibern „das deutliche Signal geben, dass die KWK tatsächlich gewollt ist“.

Und zwar damit, dass als Ausgleich für die aktuellen Nachteile die KWK-Zuschläge angepasst werden, indem sofort die entsprechende Verordnungsermächtigung des § 33 KWKG genutzt wird. Darüber hinaus sollte eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit (AfA) für Energieeffizienzinvestitionen geschaffen werden.

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