Rastatt | 4. April 2018 |

KWK-Index steigt im ersten Quartal 2018 wieder an

Im ersten Quartal 2018 steigt der durchschnittliche Baseload-Preis (KWK-Index) weiter leicht an.

Der "übliche Preis", der für die Vergütung von Überschussstrom aus KWK-Anlagen maßgeblich ist, stieg im ersten Quartal 2018 wieder leicht an. Der durchschnittliche Grundlaststrom-Preis (Baseload) an der Strombörse betrug in den ersten drei Monaten 3,55 Cent/kWh. Gegenüber dem Durchschnittswert aus dem viertel Quartal 2017 in Höhe von 3,309 Cent/kWh bedeutet dies einen Strompreis-Anstieg in Höhe von rund 7%.

Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz den Wert des KWK-Stroms, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Dieser „übliche Preis“ orientiert sich jeweils an dem durchschnittlichen Quartalspreis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse EEX im vorausgegangenen Quartal.

Der im ersten Quartal 2018 ermittelte Preis in Höhe von 3,55 Cent/kWh ist demnach ausschlaggebend für die Vergütung der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste KWK-Strommenge im April bis Juni 2018. Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt diese Einspeisevergütung für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslauf der Förderung an dem üblichen Grundlaststrom-Preis (KWK-Index).

Übersicht des KWK-Index der letzten Jahre mit Downloadmöglichkeit als Excel
Übersicht des KWK-Index der letzten Jahre mit Downloadmöglichkeit als Excel

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