Magdeburg | 7. Mai 2018

Fehler vermeiden beim neuen Energie- und Stromsteuergesetz

Im Januar 2018 haben sich die Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sowie der Durchführungsverordnungen zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz geändert. Zwei zusätzliche Intensivseminare informieren über die Veränderungen und die richtige Vorgehensweise bei der Energie- und Stromsteuer-Thematik.

Die energie- und stromsteuerlichen Regelungen sind in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen von besonderer Bedeutung. Daher ist eine ausreichende Kenntnis des Energie- und Stromsteuergesetzes, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis sowohl für Planer als auch Betreiber zwingend notwendig.


Zusätzliche Meldepflichten und administrative Neuregelungen

Die novellierten Durchführungsverordnungen enthalten hinsichtlich der Stromsteuer einerseits Vereinfachungen beim Versorgerstatus. Andererseits verschärfen sich die Bestimmungen in Bezug auf die Ausweisung stromsteuerlicher Begünstigungen auf den Rechnungen an gewerbliche Letztverbraucher.

Die Energiesteuer-Durchführungsverordnung sieht in einigen Fällen zukünftig Selbsterklärungen auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken bei Entlastungsanträgen nach §§ 53 und 53a Energiesteuergesetz (EnergieStG) vor. „Lieferer“ nach dem EnergieStG werden außerdem verpflichtet, Aufzeichnungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck vorzunehmen.

Für BHKW-Betreiber dürfte die Neuordnung des Paragraphen 53a des Energiesteuergesetzes besonders ins Gewicht fallen. Hierzu gehört insbesondere die Pflicht zur Anrechnung von Investitionsbeihilfen auf die vollständige Energiesteuer-Rückerstattung bei KWK-Anlagen. Dies gilt für alle Investitionsbeihilfen, die seit dem 1.4.2012 gewährt wurden.

 

Neue Regelungen als Seminar- und Konferenz-Thema

Die neuen Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sowie der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen sind Themenfelder neuer Intensivseminare.

Die neuen Intensivseminare zum Energie- und Stromsteuergesetz vermitteln strukturiert die Grundlagen, geht aber auch intensiv auf Details ein. Dabei wird immer der Praxisbezug in den Mittelpunkt gestellt und konkrete Fälle, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgetragen werden, besprochen.
Um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können, ist die Teilnehmeranzahl bei Intensivseminaren auf 15-25 Personen begrenzt. Es wurde ausreichend Zeit eingeplant, um auf die Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführliche eingehen zu können.

Nach drei hervorragend bewerten und frühzeitig ausgebuchten Veranstaltungen finden die letzten beiden Intensivseminare zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz 2018 in diesem Jahr am 21. Juni 2018 in historischen Hotel „Herrenkrug“ im Elbvorland in Magdeburg sowie am 12. September 2018 in Potsdam im Kongresshotel am Templiner See.

Energie- und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagenbetreiber
Energie- und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagenbetreiber

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