EEG-Umlage von 100% auf Eigenstromversorgung bis 2019 wahrscheinlich
Wahrscheinlich wird die eigentlich noch vor der Sommerpause versprochene Neuregelung der EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung neuer KWK-Anlagen frühestens im November 2018 den Bundestag passieren. Betreiber von KWK-Anlagen müssen daher auch in den nächsten Monaten weiterhin 100% EEG-Umlage bezahlen.
Bereits im Rahmen der am 20. Juni 2018 gestarteten Diskussionsreihe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die zukünftige Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wurde klar, dass es nichts wird mit einer schnellen Verabschiedung des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und weiterer Bestimmungen des Energierechts“. Dieses sogenannte 100-Tage-Gesetz sollte u. a. die beihilferechtlichen Probleme der EEG-Umlage für Strom aus KWK-Anlagen, die ab dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, lösen (siehe „KWK-Anlagen droht volle EEG-Umlage auf Eigenstromversorgung“)
Gestern (9. Juli 2018) hat nun die parlamentarische Sommerpause begonnen. Das „Gesetz zur Änderung des EEEG, des KWKG und weiteren Bestimmungen des Energierechts“ hat es nicht durch den Bundestag geschafft. Schlimmer noch – es existiert immer noch kein abgestimmter Referentenentwurf des Gesetzes. Zwar gab es eine grundsätzliche Einigung („Einigung bei der EEG-Umlage für neue KWK-Anlagen erzielt“). Aber wie bereits im Mai 2018 berichtet, bedarf es für ein Inkrafttreten einer Neuregelung der EEG-Umlage für KWK-Anlagen eines Gesetzes und einer endgültigen formalen Einigung mit der wettbewerbsrechtlichen EU-Kommission.
Möglicher Zeitplan für Novelle EEG-Umlage
Selbst wenn es gelingt, möglichst zeitnah nach der parlamentarischen Sommerpause einen abgestimmten Referentenentwurf zu präsentieren, dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass das Gesetz vor November 2018 in den Bundestag eingebracht wird. In diesem Fall würde das Gesetz in der 47. Kalenderwoche (19.-23.11.2018) oder der 50. Kalenderwoche (10.-14.12.2018) die parlamentarischen Gremien passieren. Anschließend müssen die relevanten Gesetzespassagen aber noch offiziell von der beihilferechtlichen Kommission der EU bestätigt werden. Der Zeithorizont hierfür dürfte sich bei einer guten Absprache im Vorfeld zwischen zwei und sechs Monaten bewegen.
Inzwischen gibt es aber zahlreiche zusätzliche Änderungen, die in das Gesetz ggf. eingepflegt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere die Entscheidungen, die am 14. Juni 2018 im sogenannten „Trilog“ vom Europäischen Parlament, Europarat und EU-Kommission zugunsten der diskriminierungsfreien Selbst- und Direktversorgung von Verbrauchern und Mietern mit erneuerbaren Energien getroffen wurden.
Die Verschiebung ermöglicht ggf. auch, noch einmal im Detail über die angedachte Lösung für KWK-Anlagen („Einigung bei der EEG-Umlage für neue KWK-Anlagen erzielt“) im elektrischen Leistungsbereich von 1 MW bis 10 MW zu diskutieren.
Erhebliche finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen des Wegfalls der EEG-Umlage-Reduzierung sind indes enorm. Kommunen, die ihre Schulgebäude mit einer kleineren BHKW-Anlage mit 50 kW elektrischer Leistung ausgestattet haben, müssen derzeit mehr als 10.000,- Euro pro Jahr zusätzlich abführen.
Deutlich härter trifft es industrielle KWK-Anlagen. Bei einer KWK-Anlage mit 2 MW elektrischer Leistung beträgt der zusätzlich abzuführende Anteil für die EEG-Umlage mehr als eine halbe Million Euro pro Jahr. Damit ist jede Wirtschaftlichkeitsbetrachtung obsolet und es droht die Abschaltung dieser KWK-Anlagen, obwohl diese allesamt hocheffizient und jünger als vier Jahre sind. Nach Schätzung von BHKW-Consult dürften aktuell rund 300 KWK-Anlagen vom Entfall der teilweisen EEG-Umlagebefreiung im Leistungsbereich zwischen 1 MW und 10 MW betroffen sein.
Es kann davon ausgegangen werden, dass mindestens bis Ende des Jahres 2018 – wahrscheinlich aber eher bis Frühjahr 2019 – die Erhebung einer vollständige EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung bei KWK-Anlagen, die ab dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, Bestand haben wird. Dies wird auch die Planung und Realisierung neuer Projekte verhindern.
Ursprünglich war ein rückwirkendes Inkrafttreten einer neuen Regelung avisiert worden. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch so realisiert und zumindest die Betreiber der betroffenen KWK-Anlagen die zusätzliche EEG-Umlage ganz oder bei Anlagen über 1 MW bis 10 MW zumindest teilweise zurückerhalten.
KWK 2018 – Jahreskongress über industrielle und kommunale KWK
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