11. Juli 2018 |

KWK-Index steigt im zweiten Quartal 2018 wieder leicht an

Auch im zweiten Quartal stieg der für die Vergütung des eingespeisten KWK-Stroms maßgebliche KWK-Index leicht auf 3,598 Cent/kWh weiter.

Im zweiten Quartal 2018 steigt der „übliche Preis", der für die Vergütung von Überschussstrom aus KWK-Anlagen maßgeblich ist, weiter leicht an. Der durchschnittliche Grundlaststrom-Preis (Baseload) an der Strombörse Leipzig in den Monaten April bis Juni beträgt 3,598 Cent/kWh. Dies bedeutet gegenüber dem vorangegangenen Quartal einen Anstieg in Höhe von 1,4 %. Seit vier Quartalen steigt der EEX-Baseload-Preis kontinuierlich an und erreicht damit den derzeit höchsten Wert in einem zweiten Jahresquartal seit sechs Jahren.

Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 3,598 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Juli bis September 2018.

Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt diese Einspeisevergütung für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslauf der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).

Übersicht des KWK-Index der letzten Jahre mit Downloadmöglichkeit als Excel
Übersicht des KWK-Index der letzten Jahre mit Downloadmöglichkeit als Excel

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