Herrsching | 28. August 2018 |

Fossile sollen finanziellen Beitrag zur Energiewende leisten

Durch eine CO2-Besteuerung der fossilen Energien könnte laut einem Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes die EEG-Umlage gesenkt und ein Anreiz für den Klimaschutz gesetzt werden.

Die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien sollte reformiert und gerechter gemacht werden, so das Anliegen des Umweltbundesamtes. Es hat in einer Studie vom Forum für Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft und dem Wissenschaftler Stefan Klinski ermitteln lassen, wie das gehen könnte.

Dabei wurden vor allem zwei Reformoptionen untersucht, mit denen die EEG-Kosten breiter als bisher verteilt werden könnten. Bei der ersten Option würden die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO2-Aufschlag ergänzt. Bei einem Aufschlag von 30 Euro/t CO2 könnten den ersten Schätzungen zufolge rund 10 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln erzielt werden.

EEG-Umlage könnte um 3 Ct/kWh sinken

Würden diese Einnahmen aus dem Bundeshaushalt direkt und gesetzlich verankert auf das EEG-Konto der Netzbetreiber fließen, so könnte die häufig als „Preisschild der Energiewende“ missverstandene EEG-Umlage entsprechend reduziert werden, so die Gutachter. Laut ihren Berechnungen damit die EEG-Umlage um 3 Ct/kWh sinken. „Eine solche aufkommensneutrale Reform wäre kurzfristig umsetzbar und ein wichtiges Signal für eine erfolgreiche Energiewende und den Klimaschutz“, so das UBA. Daher begrüße man diesen Vorschlag.

Als zweite Reformoption schlägt das Gutachten vor, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. Dafür müsste die bisherige Steuerbefreiung für Einsatzstoffe in der Stromerzeugung aufgehoben werden. Mit der Besteuerung, für die ebenfalls 30 Euro/t angesetzt werden, könnte ergänzend zum Emissionshandel eine weitere, am CO2-Gehalt orientierte Belastung für fossile Energieträger erreicht werden.

Börsenstrompreise würden steigen

Fossile Energieträger in der Stromerzeugung würden dadurch verteuert, wodurch es auch tendenziell zu höheren Börsenstrompreisen käme. Mit diesen Maßnahmen ließe sich aus Sicht der Autoren der Förderbedarf bei den erneuerbaren Energien dämpfen und die EEG-Umlage reduzieren. Die steuerlichen Mehreinnahmen könnten außerdem direkt für eine weitere Senkung der EEG-Umlage genutzt werden, heißt es weiter.

Dieser Vorschlag, würde Haushaltskunden, die ja die volle EEG-Umlage zahlen müssen, entlasten. Hingegen würden weitgehend von der EEG-Umlage befreite Industriekunden belastet, wie ein UBA-Experte auf Nachfrage von E&M bestätigte. In der Politik dürfte es daher wenig Sympathie für diese Option, die in der Stromerzeugung eingesetzten Energieträger mit Energiesteuern zu belegen, geben.

Wechselwirkungen müssen untersucht werden

Das UBA merkt darüber hinaus an, dass ein CO2-Preis allein nicht garantieren könne, dass das Sektorziel für die Energiewirtschaft sicher eingehalten werden kann. Hierzu seien flankierende Instrumente notwendig. Zudem sollten vor der Umsetzung eines CO2-Preises im Stromsektor die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden.

Die Energiewirtschaft hatte sich in der Vergangenheit bereits gegen „Doppelbelastungen“ durch Abgaben außerhalb des Emissionshandels gewehrt, mit dem Argument, dies verteuere den Strom unnötig und der ETS sei das zielführende Instrument.

Das Gutachten hat die Projektnummer 88753 (UBA-FB 002597) und ist auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter dem Titel „Alternative Finanzierungsoptionen für erneuerbare Energien im Kontext des Klimaschutzes und ihrer zunehmenden Bedeutung über den Stromsektor hinaus“ herunterladbar.

CLIMATE CHANGE 20/2018 - Alternative Finanzierungsoptionen für erneuerbare Energien im Kontext des Klimaschutzes und ihrer zunehmenden Bedeutung über den Stromsektor hinaus
CLIMATE CHANGE 20/2018 - Alternative Finanzierungsoptionen für erneuerbare Energien im Kontext des Klimaschutzes und ihrer zunehmenden Bedeutung über den Stromsektor hinaus

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