Rastatt | 5. Oktober 2018

Sommerquartal 2018 weist höchsten Grundlast-Strompreis der letzten zehn Jahre auf

Der über die drei Sommermonate Juli bis September ermittelte durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse steigt gegenüber dem vorausgegangenen Quartal um fast 50% auf 5,351 Cent/kWh.

Im dritten Quartal 2018 steigt der „übliche Preis", der für die Vergütung von Überschussstrom aus KWK-Anlagen maßgeblich ist, sehr deutlich an und erreicht annähernd den höchsten Wert der letzten zehn Jahre.
Der durchschnittliche Grundlaststrom-Preis (Baseload) an der Strombörse Leipzig in den Sommer-Monaten Juli bis September beträgt 5,351 Cent/kWh. Dies bedeutet gegenüber dem vorangegangenen Quartal (3,598 Cent/kWh) einen Anstieg in Höhe von nahezu 50%.

Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 5,351 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Oktober bis Dezember 2018.

Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).

 

Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom (KWK-Index)
Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom (KWK-Index)

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