Rastatt | 7. Januar 2019 |

KWK-Index zum zweiten Mal über 5 Cent Marke

Mit 5,260 Cent/kWh lag der „übliche Preis" auch im vierten Quartal 2018 deutlich über der 5 Cent Marke. Stromeinspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung wird für KWK-Anlagen wieder interessant.

Mit 5,260 Cent/kWh lag der „übliche Preis" auch im vierten Quartal 2018 deutlich über der 5 Cent Marke. In den Monaten Oktober bis Dezember  2018 reduzierte sich der auch als KWK-Index bezeichnete durchschnittliche Grundlast-Strompreis nur unwesentlich vom Zehnjahreshoch des dritten Quartals in Höhe von 5,351 Cent/kWh. Zuletzt wiesen Anfang 2011 zwei aufeinanderfolgende Quartale einen durchschnittlichen Grundlaststrom-Preis (Baseload) an der Strombörse Leipzig von mehr als 5 Cent/kWh auf.

Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 5,260 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Januar bis März 2019.

Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).

Veränderte Ermittlung des KWK-Index

Aufgrund des am 1. Oktober 2018 vollzogenen Preiszonensplits zwischen Deutschland und Österreich, findet ab dem vierten Quartal 2018 eine Anpassung der Indexdefinition für den üblichen Preis gemäß § 4 Abs. 3 KWKG statt. Diese ist formaler Natur und ändert das mathematische Ergebnis der Berechnung im Sinne der gesetzlichen Vorschrift nicht.

Anmerkungen zur Nutzung des KWK-Index für Wirtschaftlichkeitsprognosen

Für Wirtschaftlichkeits-Berechnungen erscheint es empfehlenswert, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um Über- oder Unterbewertungen zu vermeiden. Das BHKW-Infozentrum empfiehlt hierbei eine Berücksichtigung der letzten sechs Quartale. Zum ersten Mal seit dem Jahre 2013 hat der planungsrelevante Durchschnittswert der letzten sechs Baseload-Quartale mit 4,057 €-Cent/kWh einen Wert von knapp über 4 Cent/kWh erreicht.

Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom
Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom

BHKW-Infozentrum Rastatt

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