Herrsching | 10. Januar 2019 |

Erneuerbare Energien im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer EU-Verpflichtungen einen ersten Entwurf für einen Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan in Brüssel eingereicht.

Die EU-Governance-Verordnung regelt den Inhalt und die Struktur der Nationalen Energie- und Klimaschutzpläne (NECP). Diese sollen die Erreichung der EU-Ziele ermöglichen und die fünf Dimensionen der EU-Energieunion abdecken: Verringerung der CO2-Emmissionen durch Abbau der Treibhausgase und Ausbau der erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Energieversorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Der NECP besteht aus einem politisch-strategischen und einem analytischen Teil. Im ersten Teil legen die Mitgliedstaaten nationale Ziele sowie nationale Beiträge zu EU-Zielen dar und beschreiben, mit welchen Strategien und Maßnahmen sie diese erreichen wollen. Der analytische Teil ist Projektionen bestehender Maßnahmen und Folgeabschätzungen geplanter Maßnahmen im Energie- und Klimabereich gewidmet.

Der Entwurf, den die Bundesregierung ausdrücklich als „vorläufig“ bezeichnet, rekurriert dementsprechend im Wesentlichen auf die bisherigen Festlegungen im Energiekonzept und die bekannten Ziele für CO2-Minderung, Erneuerbaren-Ausbau und Effizienz, die auch in gesetzlichen Regelungen festgeschrieben sind. Die Bundesregierung beschreibt die aktuelle Situation und verweist unter anderem darauf, dass Kommissionen eingesetzt wurden, deren Arbeit wichtige Grundlagen für die endgültige Fassung, die bis Ende des Jahres erstellt wird, liefern soll.

 

Viele Regelungen und Vorgaben werden erst im Laufe des Jahres konkretisiert

Dabei handelt es sich zum einen um die Arbeitsgruppe, die über Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz bei der Windkraft an Land zu beraten und bereits bis zum Frühjahr 2019 Ergebnisse vorlegen soll (E&M berichtete). Zum anderen erarbeite die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ein Aktionsprogramm mit Vorschlägen, um die Kohleverstromung schrittweise zu beenden und den damit einhergehenden Strukturwandel zu begleiten.

„Auf Basis dieser Ergebnisse entscheidet die Koalition bis Herbst 2019 über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und über Förderbedingungen sowie die weiteren Ausbaupfade für erneuerbare Energien im Stromsektor bis 2030, um das im Koalitionsvertrag angestrebte Ziel von etwa 65 Prozent zu erreichen“, heißt es weiter. Der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse „deutlich erhöht werden; nicht nur, um das nationale Klimaschutzziel in der Energiewirtschaft zu erreichen, sondern auch, um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Verkehr, bei Gebäuden und in der Industrie zu decken (Sektorkopplung)“.

Für die technologiespezifischen Ausbaupfade verweist die Bundesregierung auf das EEG 2017. Sie geht davon aus, dass für den 65 %-Anteil „in Abhängigkeit des Bruttostromverbrauchs eine Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zwischen 360 und 400 TWh beziehungsweise eine installierte Leistung erneuerbarer Energien zwischen 180 und 220 GW“ erreicht werden muss.

 

Ausbau der Erneuerbaren und des Netzes soll vorangetrieben werden

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Jahr 2030 werde in einer Größenordnung von ungefähr 300 TWh liegen. „Mindestens die Hälfte des Bruttostromverbrauchs von Deutschland wird dann durch erneuerbare Energien gedeckt werden“, heißt es dazu.

Da die 65 % Ökostrom nahezu dem ursprünglich für 2040 vorgesehenen Ziel entsprächen, sei die Aufnahmefähigkeit der Stromnetze zentral. Es wird angekündigt: „Die Bundesregierung wird einen ambitionierten Maßnahmenplan zum schnelleren Ausbau der Stromnetze erarbeiten“. Auch mit dem Netzentwicklungsplan 2019 bis 2030 soll dem Rechnung getragen werden. Gelingt eine bessere Synchronisation von Erneuerbaren- und Netzausbau, will die Bundesregierung auch die technologiespezifischen Ausbaupfade „überprüfen“.

Angesichts der ungleichen Verteilung des Erneuerbaren-Ausbaus auf Nord- und Süddeutschland ist auch eine stärkere regionale Steuerung Thema. Durch diese könnte aus Sicht der Bundesregierung „zumindest der 25-Prozent-Zubauanteil in Süddeutschland (rund 750 MW) auch in Ausschreibungen erreicht werden“, womit auch weniger Abregelungen notwendig würden.

 

Die Bundesregierung verweist auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass für die Ausschreibungen südlich des Netzengpasses ein Mindestanteil über alle Erzeugungsarten festgelegt wird. „Auch die Einführung eines Süd-Bonus, der mit dem Ziel der regionalen Steuerung bei Ausschreibungen vergeben werden kann, soll geprüft werden.“

Entwurf des integrierten nationalen
Energie- und Klimaplans
Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans

Energie & Management

Die Fachzeitschrift „Energie & Management“ informiert die Energiewirtschaft, die Politik und die Verbände über nationale und internationale Marktentwicklungen bei der Erzeugung und Verteilung von Energie und ist durch Interviews, Reportagen und Hintergrundberichte ein Meinungsbildendes Medium in allen Bereichen der Energiewirtschaft und Energietechnik.

Infolinks

Kontakt

Energie & Management Verlagsgesellschaft mbH
Schloß Mühlfeld 20
82211 Herrsching

Allg. Telefonnummer: +49 (0) 81 52/93 11-0
Faxnummer: +49 (0) 81 52/93 11-22

E-Mail: info@emvg.de
Website: http://www.energie-und-management.de/

Print Friendly, PDF & Email