Herrsching | 18. Januar 2019 |

Harte Kritik am Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) rät, den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz von Grund auf zu überarbeiten oder zurückzuziehen.

In der vorliegenden Form nütze der GEG-Entwurf der Energiewende im Gebäudesektor nichts, sondern schade ihr, so die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). Sie hat jetzt ihre Stellungnahme zu dem im November 2018 bekannt gewordenen Entwurf, der sich in der Ressortabstimmung befindet und eigentlich Ende Januar vom Kabinett verabschiedet werden soll, veröffentlicht.

Mit dem GEG will die Bundesregierung das Energieeinsparrecht für Gebäude zusammenführen und vereinfachen. Statt einer Vereinfachung drohe jedoch mit den beabsichtigten Regelungen ein Bürokratieaufwuchs, der neue Rechtsunsicherheiten für die Energieeffizienzbranche schaffe, so die Deneff.

Die Unternehmensinitiative kritisiert insbesondere, dass der Entwurf sogar hinter das bisherige Anforderungsniveau an die Gebäudeeffizienz zurückfalle. Damit verletze der Entwurf sogar den Koalitionsvertrag, heißt es weiter. Zudem enthalte der GEG-Entwurf zahlreiche Schlupflöcher und schüre neue Zielkonflikte.

 

Rückfall des GEG hinter das bisherige Anforderungsniveau

„Das GEG fällt hinter die von der EU geforderten wirtschaftlich optimalen Standards für Neubauten zurück. Die Bewohner zahlen dann mehr Heizkosten als nötig. Dem Klimaschutz erweist die Bundesregierung so einen Bärendienst“, erläutert Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff.

Zu dem Argument der Politik, man wolle das Bauen angesichts des angespannten Wohnungsmarktes nicht verteuern, indem man Standards hoch setze, sagte Noll gegenüber E&M, die Anforderungen an die Gebäudehülle würden sogar gegenüber dem derzeitigen Stand gesenkt. „Festhalten an Standards heißt nicht, dahinter zurückzufallen“, betont er.

 

"Schummelklausel" und "Schummelbonus" im GEG

Auch die im Gesetzentwurf enthaltene Innovationsklausel stellt aus Sicht der Deneff „eine reine Schummelklausel“ dar. Die Umstellung der Anforderungen von Primärenergiebedarf und Gebäudehülle auf CO2 sei weder innovations- noch zukunftsweisend. Denn es würde lediglich die Bezugsgröße geändert. Im Ergebnis gäbe es mehr Bürokratie ohne energie- und klimapolitischen Nutzen.

Ein weiterer „Schummelbonus“, sei die vorgesehene Möglichkeit zur Anrechnung von zusätzlichem Photovoltaik-Strom. Damit würden die Effizienzanforderungen weiter abgeschwächt und fossile Heizsysteme sogar besser gestellt als erneuerbare. „Dass nicht einmal mehr eine Vorbildrolle der öffentlichen Hand geplant ist, setzt dem Ganzen die Krone auf", so Noll. Die Haushaltsmittel dafür seien im letzten Jahr im Bundesbudget gestrichen worden.

Auch andere Verbände wie etwa die AGFW und der VKU hatten den Gesetzentwurf kritisiert.

 

Vertragsverletzungsverfahren der EU droht wegen GEG

Die Deneff warnt zudem vor einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission. Laut der EU-Gebäuderichtlinie müssen die Mitgliedstaaten spätestens 2019 die Definition eines „Nahe-Nullenergiegebäudes“ als Neubaustandard nach Brüssel melden. Es sei aber „alles andere als absehbar, ob die EU-Kommission das ambitionslose Anforderungsniveau im neuen GEG in diesem Sinne akzeptieren wird“.

Positionen der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff)
Positionen der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff)

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