Neues Energie- und Stromsteuergesetz ab Sommer 2019
Die Bundesregierung hat im Dezember 2018 eine Reform des Energie- und Stromsteuergesetzes auf den Weg gebracht. Voraussichtlich ab 01. Juli 2019 sollen die neuen Regelungen gelten.
Erst vor wenigen Monaten wurde die letzten Novelle des Energie- und Stromsteuergesetze umgesetzt. Am 19. Oktober 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerlicher Vorschriften" vorgelegt. Im Dezember 2018 hat das Bundeskabinett nun die mit der EU-Kommission abgestimmten Änderungen beim Energie- und Stromsteuergesetz in einem Entwurf der Bundesregierung auf den gesetzgeberischen Weg gebracht.
Geplante stromsteuerliche Änderungen 2019
Ein zentraler Punkt stellt die Neuregelung der Stromsteuerbefreiungen gemäß §9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG. Selbst verbrauchter Strom aus Anlagen bis zu 2 MW elektrischer Leistung bleibt demnach von der Stromsteuer befreit, wenn er aus erneuerbare Energien Anlagen (PV, Windkraft, Wasserkraft, etc.) oder KWK-Anlagen stammt. Zwar soll die 2 MW-Grenze erhalten bleiben. Im Gegenzug hält aber das Hocheffizienz-Kriterium sowie der Jahres- und Monats-Nutzungsgrad in das Stromsteuerrecht Einzug. Außerdem soll das Erfordernis der Zeitgleichheit beim Nachweis der Stromsteuer-Befreiung eingeführt werden.
Auch andere Begrifflichkeiten und Definitionen werden angepasst. Erneut wird es Änderungen bei der Einordnung von Batteriespeichern als Teil des Versorgungsnetzes. Weitere Änderungen betreffen die Steuerbefreiung für Grünstrom.
Der Datenaustausch mit Netzbetreibern, BAFA und Bundesnetzagentur soll neu geregelt werden. Es erfolgt eine Festlegung von Pauschalen für steuerfreie Mengen zur Stromerzeugung.
Geplante energiesteuerliche Änderungen 2019
U. a. soll die Energiesteuerentlastung zur Stromerzeugung zukünftig nicht mehr gewährt werden, soweit der erzeugte Strom von der Stromsteuer befreit ist. Voraussichtlich wird das Energie- und Stromsteuergesetz im Februar/März 2019 in den Bundestag eingebracht.
Intensivseminare mit den Regelungen 2018/2019 ab März 2019
Die nächsten eintägigen Intensivseminare zum Energie- und Stromsteuergesetz sowie der Energiesteuer-Transparenzverordnung finden am 21. März 2019 in Mainz, am 23. Mai 2019 in Hamburg sowie am 06. Juni 2019 in Augsburg statt.
Energie- und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagenbetreiber - Grundlagen, Regelungen und Veränderungen durch die Novelle
BHKW-Infozentrum Rastatt
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