Rastatt | 2. April 2019 |

KWK-Index fällt auf rund 4 Cent pro kWh

Mit 4,088 Cent/kWh lag der „übliche Preis" im ersten Quartal 2019 deutlich unter den vergangenen zwei Quartalswerten. Trotzdem bleibt die Stromeinspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung für KWK-Anlagen wirtschaftlich interessant.

Der durchschnittliche Baseload-Preis an der Strombörse hat sich im ersten Quartal 2019 um 22% gegenüber dem letzten Quartalspreis aus dem Jahre 2018 reduziert. Mit 4,088 Cent/kWh lag der „übliche Preis" in den ersten drei Monaten des Jahres 2019 deutlich unter der 5 Cent Marke. Insbesondere der Monat März wies bei nahezu 50 negativen Stundenkontrakten lediglich einen durchschnittlichen Baseload-Preis in Höhe von rund 3 Cent/kWh auf.

Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 4,088 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten April bis Juni 2019.

Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).

Anmerkungen zur Nutzung des KWK-Index für Wirtschaftlichkeitsprognosen

Für Wirtschaftlichkeits-Berechnungen erscheint es empfehlenswert, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um Über- oder Unterbewertungen zu vermeiden. Das BHKW-Infozentrum empfiehlt hierbei eine Berücksichtigung der letzten sechs Quartale. Zum ersten Mal seit dem Jahre 2013 hat der planungsrelevante Durchschnittswert der letzten sechs Baseload-Quartale mit 4,057 €-Cent/kWh einen Wert von knapp über 4 Cent/kWh erreicht.

Veränderte Ermittlung des KWK-Index

Aufgrund des am 1. Oktober 2018 vollzogenen Preiszonensplits zwischen Deutschland und Österreich, findet ab dem vierten Quartal 2018 eine Anpassung der Indexdefinition für den üblichen Preis gemäß § 4 Abs. 3 KWKG statt. Diese ist formaler Natur und ändert das mathematische Ergebnis der Berechnung im Sinne der gesetzlichen Vorschrift nicht.

 

Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom
Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom

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Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2019 wird dann die aktualisierte Version der „BHKW-Kenndaten 2019/2020“ zur Verfügung stehen.

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