Rastatt | 23. September 2019 |

Neuregelungen für KWK-Anlagen treten in Kürze in Kraft

Am Freitag, den 20. September 2019, hat der Deutsche Bundesrat den Weg für einige positive Veränderungen im KWKG und dem EEG geebnet.

Am 27. Juni 2019 hatte der Deutsche Bundestag u. a. die Rückkehr zur 40%-igen EEG-Umlage für KWK-Anlagen zwischen 1 MW und 10 MW elektrischer Leistung sowie die Verlängerung der Gültigkeit des KWK-Gesetzes vom 31.12.2022 auf den 31.12.2025 beschlossen.
Wir hatten ausführlich darüber in der MeldungEEG-Umlage für mittelgroße KWK-Anlagen soll wieder auf 40% gesenkt werden“ (1. Juli 2019) berichtet. Die Veränderungen wurden im Rahmen der Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) im Artikel 3 und Artikel 4 beschlossen.

Bundesrat stimmt Neuregelungen zu

Nach dem Passieren des Deutschen Bundesrat am 20. September 2019 werden die neuen Regelungen des Energiedienstleistungs-Gesetzes in wenigen Tagen offiziell in Kraft treten. Teilweise erfolgt dies rückwirkend zum 1. Januar 2019.

Damit ist die Sachlage aber noch nicht abgeschlossen.
Dem BHKW-Infozentrum ist derzeit nicht bekannt, dass in Bezug auf die Interpretation des EuGH-Urteils hinsichtlich der Anwendbarkeit auf das KWK-Gesetz und aktuelle EEG bereits eine Übereinkunft mit der EU-Kommission erzielt wurde. Daher stellt sich auch die Frage, ob ggf. noch andere beihilferechtlich bedingte Restriktionen wie das Kumulierungsverbot von Investitionsförderungen mit der Gewährung von KWK-Zuschlägen wieder aufgehoben werden.

Industrielle und kommunale Kraft-Wärme-Kopplung

Im Rahmen des 11. Jahreskongresses „KWK 2019 – Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz“ wird am 08./09. Oktober 2019 in Magdeburg  praxisnah auf die aktuellen politischen Veränderungen eingegangen. Als Referenten werden Dr. Felix Christian Matthes (Ökoinstitut Berlin), Dr. Matthias Deutsch (Agora Energiewende) und Dr. Jörg Lange (CO2-Abgabe e. V.) über die aktuellen Themenfelder referieren und gemeinsam mit den Akteuren der KWK-Branche diskutieren.

EEG-Umlage für mittelgroße KWK-Anlagen soll wieder auf 40% gesenkt werden
EEG-Umlage für mittelgroße KWK-Anlagen soll wieder auf 40% gesenkt werden

BHKW-Infozentrum Rastatt

Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2019 wird dann die aktualisierte Version der „BHKW-Kenndaten 2019/2020“ zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe „Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft“.

Drei redaktionell aus mehr als 100.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

Infolinks

Kontakt

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt

Allg. Telefonnummer: +49722296867310
Faxnummer: +49722296867319

E-Mail: info@bhkw-infozentrum.de
Website: www.bhkw-infozentrum.de

Geschäftsführer
Markus Gailfuß

Print Friendly, PDF & Email