Jährlicher Förderzeitraum 3.500 Stunden – prinzipiell gut, aber zu harte Grenze
Im Entwurf zum neuen KWK-Gesetz ist eine Beschränkung der jährlich geförderten Vollbenutzungsstunden auf 3.500 Stunden vorgesehen. Prinzipiell sinnvoll – aber in der vorgeschlagenen Begrenzung zu hart.
Um einen Anreiz zu einer flexiblen Fahrweise von KWK-Anlagen zu setzen, soll die jährliche KWK-Förderung auf 3.500 Vollbenutzungsstunden reduziert werden. Auch wenn in der Gesetzesbegründung zum neuen §8 Absatz 4 KWKG der Eindruck erweckt wird, dass es sich dabei um ein Förderelement handelt, so stellt diese Maßnahme vorrangig eine Beschränkung dar.
Diese Beschränkung ist sinnvoll, da KWK-Anlagen, die pro Jahr eine hohe Vollbenutzungsstundenanzahl aufweisen, die Fördersumme schneller als KWK-Anlagen erhalten, die ggf. systemdienlich mit geringer Laufzeit betrieben werden. Um eine Benachteiligung potentiell systemdienlicher KWK-Anlagen gegenüber Grundlast-KWK-Anlagen zu verhindern, sollte nach Auffassung des KWK-Evaluierungsberichts eine Begrenzung der geförderten jährlichen Vollbenutzungsstunden für Anlagen außerhalb der Ausschreibungen eingeführt werden.
Die Aussage der Gesetzesbegründung, dass die Gesamtförderung nicht reduziert, sondern nur gestreckt wird, trifft im Leistungssegment bis 50 kW elektrischer Leistung nicht zu. Betreiber von KWK-Anlagen bis 50 kW werden definitiv weniger Förderung erhalten, weil die Streckung des Förderzeitraums auf mehr als 17 Jahre nicht mit der technischen Lebensdauer von KWK-Anlagen (10-15 Jahre) zusammen passt.
Evaluierungsbericht warnt vor zu frühzeitiger Reduzierung
Der Evaluierungsbericht warnt ausdrücklich vor der Gefahr, dass eine zu geringe jährliche Förderung die Anreizwirkung maßgeblich begrenze. Wichtiger als eine zu starke Begrenzung sei es, für Planer und Betreiber ein klares Zeichen der politischen Ausrichtung der zukünftigen Förderung durch eine sukzessive Absenkung zu setzen.
Außerdem könnte es - entgegen der Aussagen in der Gesetzesbegründung - durch eine Begrenzung auf 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr im Leistungsbereich bis 50 kW sehr wohl zu einer Kappung der Gesamtförderung kommen. Blockheizkraftwerke werden in Deutschland gemäß AfA-Tabelle auf 10 Jahre abgeschrieben. Die VDI-Richtlinie 2067 prognostiziert eine technische Lebensdauer im Bereich von 10-15 Jahren. Da die Förderung durch eine Beschränkung auf 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr eine Streckung des Förderzeitraums (60.000 Vollbenutzungsstunden) für KWK-Anlagen bis 50 kW auf mehr als 17 Jahre (!) aufweist, ist eine indirekte Förderkürzung in erheblichem Umfang zu befürchten.
Daher schlägt der Evaluierungsbericht vor, ab dem Jahr 2020 für alle ab dann neu in die Förderung kommenden Anlagen eine Begrenzung auf 5.000 Vollbenutzungsstunden, die dann auf einen Wert von 3.500 Vollbenutzungsstunden z. B. im Jahre 2025 abgesenkt wird. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW elektrisch würde die jährliche Begrenzung auf 5.000 Vollbenutzungsstunden bestehen bleiben.
Ähnlich wie bei der stufenweisen Einführung der EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung (EEG 2014) sollte die Absenkung alle neu in die Förderung kommenden KWK-Anlagen betreffen. Eine im Jahre 2022 in Betrieb genommene KWK-Anlage über 50 kW könnte dann in den Jahren 2022-2024 jeweils 5.000 Förderstunden erhalten. Ab dem Jahre 2025 würde dies auf maximal 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr begrenzt werden. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW würde weiterhin eine Begrenzung auf 5.000 geförderten Vollbenutzungsstunden pro Jahr ab 2025 existieren.
Die Begrenzung bezieht sich wie bei der innovativen KWK-Ausschreibung lediglich auf die maximal pro Jahr auszahlbare Förderung und stellt keine technische Voraussetzung in Bezug auf die tatsächlichen maximalen Vollbenutzungsstunden pro Jahr dar.
Problemfall Südbonus mit noch stärkerer Begrenzung
Problematisch wird die besonders starke Reduzierung auf 2.500 förderfähigen Vollbenutzungsstunden pro Jahr im Falle der Inanspruchnahme des Südbonus gesehen. Der Südbonus wurde initiiert, um fehlende Kraftwerkskapazitäten im süddeutschen Raum zu schaffen. Da im Süden in den nächsten Jahren vorrangig Grundlast- und Mittellastkraftwerke abgeschaltet werden, erscheint eine zusätzliche Beschränkung über das Ziel hinauszuschießen. Die Folge könnte sein, dass der Südbonus bei weitem nicht den gewünschten Effekt hinsichtlich der Schaffung neuer Kapazitäten erzielt.
KWK-Evaluierungsbericht 2019
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