Herrsching | 7. Juni 2021 |

EU erlaubt Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

Sehr lange hat es gedauert. Nun liegt die Erlaubnis der EU-Kommission vor, die Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland durch das KWK-Gesetz zu fördern. Die genaue Ausgestaltung soll bis Ende Juni beschlossen werden.

„Die deutsche Förderung trägt dazu bei, Energie effizienter einzusetzen und die CO2-Emissionen zu senken“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zur Begründung der Entscheidung in Brüssel. „Das stimmt mit den Zielen unseres Klimapaktes überein."

Die Neuregelung der Förderung erhöhe die Wettbewerbsintensität und trage dazu bei, die Kosten für die Verbraucher zu senken. In Brüssel begrüßt man vor allem, dass die neue, deutsche KWK-Förderung einen Anreiz für ein flexibles Stromangebot durch die KWK-Anlagen darstellt.
Deutschland darf nur die Erzeugung von Strom und Wärme in besonders modernen und effizienten Anlagen unterstützen. Dazu gehören auch kombinierte Gaskraftwerke, aber keine KWK-Anlagen, die Braun- oder Steinkohle einsetzen. Das neue KWK-Gesetz werde zur Erhöhung der Energie-Effizienz und einer besseren Integration der KWK in den deutschen Elektrizitätsmarkt beitragen, ohne den Wettbewerb über Gebühr einzuschränken.

Deutschland hatte das KWK-Gesetz im letzten Jahr geändert und unter anderem damit begründet, dass der KWK im Rahmen der Umsetzung des Klimapaktes eine größere Rolle zukomme als in der Vergangenheit. Nach dem neuen Gesetz müssen die Betreiber der KWK-Anlagen ihren Strom am Markt anbieten und erhalten eine Prämie auf den erzielten Preis. Ausgenommen sind sehr kleine Anlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten können.

Die Grenze für die Anlagen, die am Strommarkt teilnehmen müssen, wurde von 1MW auf 0,5 MW abgesenkt, so dass mehr KWK-Anlagen in den Markt integriert werden. Die Zahl der Betriebsstunden, die gefördert werden, wurde reduziert damit die Betreiber ihren Strom dann anbieten, wenn der Bedarf am größten ist.

Insgesamt darf Deutschland für die Förderung der KWK 1,8 Mrd. Euro im Jahr ausgeben. Die Kommission kam bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Förderung notwendig sei, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Sie beschränke sich auch auf das notwendige Minimum, denn der Umfang der Förderung werde durch Ausschreibungen bestimmt. Dort, wo die Prämie administrativ festgelegt werde, dürfe sie die Differenz zwischen Produktionskosten und Einnahmen nicht übersteigen. Die positiven Auswirkungen auf die Umwelt seien deswegen höher zu bewerten als die Nachteile für den Wettbewerb.

Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte die Entscheidung: damit bestehe Rechtssicherheit und das KWK-Gesetz 2020 könne ab sofort angewendet werden. Das gelte auch für den „Kohleersatzbonus“ für die vorzeitige Stilllegung von kohlebefeuerten Anlagen und ihren Ersatz durch moderne Gaskraftwerke.

Mit der Genehmigung der Förderung durch die Kommission sei eine „weitere, wichtige gesetzliche Grundlage auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energiesektor“ von Brüssel bestätigt worden. Das neue KWK-Gesetz sei eine sinnvolle Flankierung des deutschen Kohleausstiegs.

Auch der BDEW unterstrich die Bedeutung der KWK für den Ausstieg aus der Kohleverstromung. „Nur wenn die für die Versorgungssicherheit notwendigen KWK-Kapazitäten in den nächsten vier bis neun Jahren ans Netz gehen, können die Kohlekraftwerke in Deutschland wie geplant vom Netz gehen“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Neue KWK-Anlagen müssten auch mit Wasserstoff betrieben werden können.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sieht in der Entscheidung der Kommission „ein gutes Signal für die Klimaschutztechnologie KWK“, auch wenn es „mit deutlicher Verspätung“ gesetzt werde.

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