Rastatt | 27. August 2021 |

Mini-KWK-Betreiber sollten Abrechnung der Netzbetreiber für 2020 überprüfen

Viele Netzbetreiber haben Betreibern von Mini-KWK-Anlagen für das Jahr 2020 zu Unrecht eine Pönale für die Nichtmeldung der Stromerzeugung zu Zeiten negativer Strompreise berechnet. Betreiber sollten die Abrechnung überprüfen und ggf. aktiv werden.

In den letzten Monaten erhielt das BHKW-Infozentrum zahlreiche Anfragen von Mini-BHKW-Betreibern, die erstaunt über die Abrechnung ihres Netzbetreibers waren.

Betreiberinnen und Betreibern von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung wurden wegen Nichtmeldung der produzierten Strommengen zu Zeiten negativer Stundenkontrakte oder Nullwerte an der Strombörse Pönalzahlungen auf die gewährten KWK-Zuschlagszahlungen in Rechnung gestellt. Je nach Anlagenleistung liegen diese Abzüge im dreistelligen oder unteren vierstelligen Euro-Bereich.

Alle Betreiberinnen und Betreiber von KWK-Anlagen bis 50 kW sind aber – unabhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt (!) - spätestens seit dem Abrechnungsjahr 2020 von der Meldepflicht befreit (§35 Abs. 16 Satz 5 KWKG 2020). Netzbetreiber beriefen sich bei der Rechnungsstellung auf §7 Absatz 7 sowie §15 Abs. 4 des KWKG. Diese Passagen wurden aber bereits zum 1.1.2021 geändert.

Problemfall Inkrafttreten des KWKG

Zum Zeitpunkt der Abrechnung, die meist im April bis Juni erfolgt, war das KWK-Gesetz aber noch nicht beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt.
Da die Neuregelung der Meldepflicht für Mini-KWK-Anlagen und der Entfall der Pönale nicht zur Disposition stand, ist das Verhalten einiger Netzbetreiber zumindest als übertrieben vorsichtig zu werten. Andererseits war die rechtliche Situation der Netzbetreiber in dieser Angelegenheit angesichts eines nicht beihilferechtlich genehmigten KWK-Gesetzes aber auch zutiefst unbefriedigend.

Mit der beihilferechtlichen Genehmigung des KWKG 2020 sowie dem Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes am 27. Juli 2021 bestehen nun keinerlei Bedenken mehr an der Rechtmäßigkeit der neuen Regelung – also dem Entfall der Meldepflicht.

Für die Netzbetreiber, die eine Pönale erhoben haben, bedeutet dies, dass nun die gesamte Abrechnung korrigiert werden muss.

Pönale zurückholen

Es stellt sich nun die Frage, wie und wann die Netzbetreiber die zu Unrecht für das Jahr 2020 einbehaltenen Pönalen wieder zurückerstatten. Erfolgt dies automatisch für alle für das Jahr 2020 in Rechnung gestellte Pönalen wegen der (nicht mehr notwendigen) fehlenden Jahresmeldung der produzierten Strommengen zu Zeiten negativer Stundenkontrakte oder Nullwerte? Oder müssen die Betreiberinnen und Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW in dieser Angelegenheit aktiv werden?

Das BHKW-Infozentrum rät allen Mini-KWK-Anlagenbetreibern bis 50 kW elektrischer Leistung, die Abrechnung des Netzbetreibers zu überprüfen.
Sollten in dieser Rechnung Abzüge aufgrund einer Stromproduktion zu negativen Stundenkontrakten oder einer nicht abgegebenen Jahresmeldung dieser Strommengen enthalten sein, sollte umgehend die Netzbetreiber in dieser Angelegenheit kontaktiert werden.

FAQ-Beitrag „Welche KWK-Anlagenbetreiber müssen auf negative Strompreise achten?“
FAQ-Beitrag „Welche KWK-Anlagenbetreiber müssen auf negative Strompreise achten?“

BHKW-Infozentrum

Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Sommer 2021 wird dann die aktualisierte Version der „BHKW-Kenndaten 2021“ zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe „Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft“.

Drei redaktionell aus mehr als 53.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

Infolinks

Kontakt

BHKW-Infozentrum
Rauentaler Str. 22/1
76437 Rastatt

Allg. Telefonnummer: +49 (0) 7222-968 673 0
Faxnummer: +49 (0) 7222-968 673 19

E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Website: https://www.bhkw-infozentrum.de

Redakteur, Geschäftsführer
Markus Gailfuss

Print Friendly, PDF & Email