Rastatt | 4. Oktober 2021 |

Strombörsenpreis explodiert

Insbesondere der September 2021 hat für eine Strompreisexplosion an der Strombörse geführt. Der durchschnittliche Börsenpreis stieg im dritten Quartal auf 9,714 Cent/kWh – im September lag der Monatspreis sogar bei 12,84 Cent/kWh.

Als wir im Juli 2021 in dem Bericht „Strombörsen-Preise auf 12 Jahres-Hoch“ über die steigenden Strombörsen-Preise berichteten, ahnten wir noch nicht, dass gerade einmal drei Monate später der durchschnittliche Quartalspreis noch einmal um mehr als 60% steigen würde.

In der Oktoberausgabe unseres Berichts zum KWK-Index mussten wir nun zum ersten Mal die x-Achse auf 10 Cent/kWh erweitern – denn der Preis für den durchschnittlichen Grundlaststrom-Preis (Baseload) an der Strombörse erreichte im dritten Quartal 2021 ein noch nie zuvor dagewesenes Rekordhoch.

Nachdem im Juli und August 2021 die Strompreise an der Börse bereits auf einen Durchschnitts-Preis in Höhe von knapp über 8 Cent/kWh gestiegen sind, erfolgte im September eine wahre Strompreis-Explosion. Im September 2021 betrug der Durschnitts-Preis je Kilowattstunde Strom an der Strombörse fast 13 Cent.

Dies führt dazu, dass der KWK-Index erstmalig über 9 Cent/kWh steigt – und zwar deutlich. Der genaue Wert des KWK-Index (üblicher Preis) im dritten Quartal beträgt 9,714 Cent/kWh.

Anzahl der negativen Strompreise reduzieren sich

Auch die Anzahl der negativen Stundenkontrakte hat sich im dritten Quartal 2021 gegenüber den vorangegangenen Jahren deutlich reduziert. Wurden im dritten Quartal 2019 noch 26 und im Jahre 2020 sogar 34 negative Strompreise erfasst, waren es im Zeitraum Juli bis September 2021 des Jahres 2021 lediglich 22 negative Stundenkontrakte.

Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises für KWK-Anlagen

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 9,714 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Oktober bis Dezember 2021.

Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Diese Regelung gilt auch für KWK-Anlagen, die dem Förderregime des KWK-Gesetzes 2020/2021 unterliegen.
Bei allen Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).

Damit befinden sich neue Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW in der (temporären) Situation, dass für eingespeisten KWK-Überschussstrom in den Monaten Oktober bis Dezember eine Vergütung über 25 Cent/kWh bezahlt wird – zumindest während der jährlichen Förderdauer.

Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom
Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom

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