Rastatt | 27. Oktober 2021 |

Bundesrat entscheidet am 05.11.2021 über die neue Heizkostenverordnung

Die Zeichen stehen auf Zustimmung – die neue Heizkostenverordnung soll am 05. November im Bundesrat beschlossen werden. Die neue Heizkostenverordnung beinhaltet u. a. die grundsätzliche Pflicht zur Fernablesbarkeit und zahlreiche zusätzliche Informations- und Transparenz-Pflichten.

Um europäische Vorgaben zur Energieeffizienz umzusetzen, will die Bundesregierung neue Regeln für die Heizkostenabrechnung einführen. Sie hat dem Bundesrat dazu einen Verordnungsentwurf mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Am 5. November 2021 stimmt das Plenum im Bundesrat über die neue Heizkostenverordnung (HeizkostenV 2021) im Tagesordnungspunkt 12 ab.

Inhalte der neuen Heizkostenverordnung sind unter anderem die grundsätzliche Pflicht zur Fernablesebarkeit der installierten Wärmezähler sowie zahlreiche Informationspflichten mit dem Ziel, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Abrechnung für den Letztverbraucher zu verbessern. Die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen sind zukünftig in kürzeren Zeitabständen zu übermitteln.

Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte müssen den jeweils gültigen Datenschutz und die erforderliche Datensicherheit gewährleisten können.

Ablesen aus der Ferne

Nach den Regierungsplänen müssen neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Das Ablesen der Zählerstände vor Ort soll damit entfallen. Die Heizkostenabrechnung muss künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten.

Datensicherheit der Smartmeter

Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte müssen Datenschutz und -sicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Das Einhalten des Stands der Technik wird angenommen, wenn Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eingehalten sind. Alternativ gilt dies, wenn eine Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway vorliegt. Denn diese Kommunikationseinheit, die die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und für Marktakteure aufbereitet, enthält ein entsprechendes Sicherheitsmodul.

Informationspflichten für Gebäudeeigentümer

Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, sollen Mieterinnen und Mieter regelmäßig Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten. Ziel ist es, sie zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen, damit sie ihr Heizverhalten anpassen und damit Energiekosten sowie CO2-Emissionen reduzieren können.

Die Abrechnungen müssen detaillierte Informationen enthalten, zum Beispiel über den Brennstoffmix, die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle. Verpflichtend ist außerdem ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und ein Vergleich mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie.

Stärkerer Wettbewerb

Zur Stärkung des Wettbewerbs müssen neu installierte Geräte mit Systemen anderer Anbieter interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Bereits installierte fernablesbare Ausstattungen müssen bis Ende 2031 mit der Funktion der Smart-Meter-Gateway-Anbindbarkeit nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Beschlussempfehlung für den Deutschen Bundesrat

Der Umweltausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Raumordnung und Wohnungswesen empfehlen dem Plenum des Bundesrats, der Verordnung zuzustimmen. Der federführende Wirtschaftsausschuss schlägt vor, der Verordnung nur mit einer redaktionellen Korrektur hinsichtlich einer Evaluierung zuzustimmen.

Der Umweltausschuss empfiehlt zusätzlich, in einer Entschließung die zeitnahe Neuaufteilung der Heizmehrkosten infolge der erhöhten CO2-Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite anzumahnen.

Zeitverzug

Die Verordnung soll die Vorgaben der im Dezember 2018 novellierten Energieeffizienz-Richtlinie EED in nationales Recht umsetzen. Deren Umsetzungsfrist ist bereits am 25. Oktober 2020 abgelaufen. Die Bundesregierung hatte ihren Verordnungsentwurf dem Bundesrat am 4. August 2021 zugeleitet.

Veranstaltungen zur neuen Heizkostenverordnung

Die neue Heizkostenverordnung (HeizkostenV 2021) wird im Spezial-Seminar „Abrechnung von Strom- und Wärmelieferungen“ thematisiert. Dieses Online-Seminar nimmt sich den neuen Vorgaben und Informationspflichten bei Strom- und Wärmelieferung aufgrund der Heizkostenverordnung, der Fernwärmeabrechnungsverordnung und dem EnWG an.

Außerdem wird die neue Heizkostenverordnung in der zweitägigen Spezial-Veranstaltung „Rechtliche Rahmenbedingungen in der Wohnungswirtschaft“ behandelt, die einmalig am 30.11./01.12.2021 im Dorint Herrenkrug in Magdeburg stattfindet.

Rechtliche Rahmenbedingungen in der Wohnungswirtschaft - einmalige Fachkonferenz in Magdeburg
Rechtliche Rahmenbedingungen in der Wohnungswirtschaft - einmalige Fachkonferenz in Magdeburg

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