Digitalisierung der Energiewende – Neustart 2023
Gemäß der ursprünglichen Planung müssten in Deutschland fast 40 Millionen intelligente Stromzähler existieren. Mit einer Erfüllungsquote von rund 1 Prozent wurde dieses Ziel krachend verfehlt. Nun soll ein Neustart die Digitalisierung der Energiewende endlich voranbringen. Wird das gelingen?
„Wir können alles – außer Digitalisierung“ – dies scheint in Deutschland ein Leitspruch zu sein, der sich durch alle Bereiche des öffentlichen Lebens zieht. Sei es der fehlende Glasfaserausbau, zahlreiche Funklöcher im Mobilfunknetzen, die fehlende Digitalisierung der Verwaltung und Schulen – oder eben auch die bisher krachend gescheiterte Digitalisierung der Energiewende.
Dabei stellt eine erfolgreiche Digitalisierung der Energiewende einen besonders wichtigen Aspekt der Zukunftsszenarien dar. Denn die Möglichkeit, Verbraucher und Produzenten mittels intelligenter Messsysteme zu regeln, ist ein zentrales Element der zukünftigen Energiewirtschaft.
Jedoch findet ein flächendeckender Einbau dieser intelligenten Systeme, die auch als Smart Meter bezeichnet werden, bisher nicht statt. Grund hierfür waren bislang vor allem das aufwendige Verwaltungsverfahren im Zuge der Rollout-Freigabe und die damit einhergehenden juristischen Streitigkeiten, die im Frühjahr 2022 sogar dazu führten, dass die im Jahre 2021 verkündete flächendeckende Einbauverpflichtung der Smart Meter für alle Anwender wieder zurückgenommen werden musste.
Die Wende bringen soll nun das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Im Dezember 2022 wurde der erste Entwurf eines Neustarts der Digitalisierung vorgelegt. Am 10. Februar 2023 wurde das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW) im Deutschen Bundestag in erster Lesung diskutiert. Am 15. März 2023 wurde der finale Gesetzesentwurf der Bundesregierung veröffentlicht.
Zentrales Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Rollout zu ermöglichen und beschleunigt zu realisieren, Verfahren rund um den Rollout intelligenter Messsysteme zu entbürokratisieren und die Rechtssicherheit zu stärken. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, Markt und Wettbewerb angereizt, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und die Nachhaltigkeit gestärkt werden.
Dafür sieht das Gesetz erhebliche Veränderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG sowie in der Ladesäulenverordnung vor.
Das neue Gesetz bringt eine Reihe wesentlicher Änderungen der aktuell geltenden Vorschriften mit sich:
- Agiler Rollout statt Drei-Hersteller-Regel
- Neue Einbaufristen
Bis 2025 sollen 10 Prozent aller betroffenen Anschlüsse mit einer Einbauverpflichtung über ein intelligentes Messsystem verfügen. 2030 sollen bereits 50 Prozent und 2032 bereits 95 Prozent der einbaupflichtigen Smart Meter verbaut worden sein. - Neue Kosten für Netzbetreiber
Messentgelte für Verbraucher und Kleinanlagen-Betreiber sollen auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt werden. Im Gegenzug sollen Netzbetreiber stärker als bislang an den Kosten des Rollouts beteiligt werden, wobei diese Kosten dann auf alle über das Stromnetz versorgte Verbraucher umgelegt werden können. - Mehr dynamische Stromtarife
Ab 2026 werden dynamische Tarifefür alle Versorger zur Pflicht. - Smart Meter Gateway am Netzanschlusspunkt
Steuereinheiten, Ladeeinrichtungen oder Wärmepumpen sollen „intern“ und nicht durch eigenständige Smart Meter Gateways geregelt werden. - Auffangmessstellenbetreiber
Von den Änderungen betroffen sind das Energiewirtschaftsgesetz, das Messstellenbetriebsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Ladesäulenverordnung.
Das neue Gesetz sieht erhebliche Veränderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG sowie in der Ladesäulenverordnung vor.
Neue Seminarreihe zur Digitalisierung 2023
Im Rahmen einer neu konzipierten Intensivseminar-Reihe werden die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie die Auswirkungen des GNDEW ausführlich erläutert und auf die praxisrelevanten Fragestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eingegangen.
Die Online-Seminare finden statt am 21. April 2023, am 15. Juni 2023 sowie am 14. September 2023.
Veranstaltungsreihe "Digitalisierung der Energiewende 2023 – MsbG und GNDEW"
BHKW-Infozentrum
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Winter 2022 wird dann die aktualisierte Version der „BHKW-Kenndaten 2022“ zur Verfügung stehen.
Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie bei LinkedIn.
Das umfangreiche Weiterbildungsangebot über BHKW- und Energie-Themen mit rund 50 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen. Seit einiger Zeit ist neben der Möglichkeit an viele Veranstaltungsreihen auch online teilzunehmen der Themenbereich „Rhetorik“ hinzugekommen.
Infolinks
Kontakt
BHKW-Infozentrum
Rauentaler Str. 22/1
76437 Rastatt
Allg. Telefonnummer: +49 (0) 7222-968 673 0
Faxnummer: +49 (0) 7222-968 673 19
E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Website: https://www.bhkw-infozentrum.de
Redakteur, Geschäftsführer
Markus Gailfuss