Herrsching | 17. Mai 2023 |

Bundesrat kritisiert GEG-Entwurf und gibt Smart Meter frei

Die Länderkammer hat das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt. Scharfe Diskussionen gab es um die Regelungen rund um den geplanten Ausstieg aus fossilen Heizungen.

Nach den Stellungnahmen des Bundesrats zum Smart-Meter-Gesetz vom März dieses Jahres hat der Bundestag etliche Kritikpunkte verbessert. Neben umfangreichen formalen Änderungen enthält er unter anderem Verbesserungen hinsichtlich des Smart-Meter-Einbaus in Mehrfamiliengebäuden. In dieser Fassung stimmte der Bundesrat nun dem „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ zu, und es kann in Kraft treten. Um die schnellere Verbreitung der neuen Zähler zu ermöglichen, wird keine Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) notwendig sein.

Vorteile der Smart Meter sollen neben einer effizienteren Messung und Steuerung des Stromverbrauches und der Stromeinspeisung auch eine für die Stromanbieter besser zu überwachende Netzauslastung sein. Von 2025 an soll für jeden Abnehmer die Möglichkeit bestehen, mit einem variablen Strompreistarif dann Strom zu nutzen, wenn dieser preiswert und von erneuerbaren Energien bereitgestellt ist. Die Kosten eines Smart Meters werden für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt bei einer dafür höheren Beteiligung durch die Netzbetreiber. Besitzer von Wallboxen oder PV-Anlagen zahlen 50 Euro pro Jahr.

Kritik am Gebäudeenergiegesetz

Wesentlich umstrittener war das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundesrat. Es wurde mit einer umfangreichen Stellungnahme und Änderungswünschen an den Bundestag überwiesen. Die Bundesregierung will den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung vorantreiben. Sie plant dazu, Eigentümer von 2024 an zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu einzubauenden Heizungen zu verpflichten.

Markus Söder (CSU) hatte einen kompletten Neustart des Gesetzes gefordert: „Dieses Gesetz wird keinen Erfolg finden, sondern im Gegenteil zu riesigen Spannungen führen“, sagte Bayerns Ministerpräsident in Berlin. Auch die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), betonte, dass der Klimaschutz „praktisch lösbar, machbar und finanziell auch realisierbar sein“ müsse. Das Gesetz müsse mit einer großen Förderung kommen, gerade für kleine und mittlere Einkommen.

Zahlreiche Änderungswünsche

Bereits am 12. Mai 2023 hatten Ausschüsse des Bundesrats gefordert, den Quartiersansatz im Gebäudeenergiegesetz umfassend zu verankern, weitere Anreize für die Nutzung von Geothermie zu schaffen und raumlufttechnische Anlagen zur Wärmerückgewinnung zuzulassen. Bei einer Heizungshavarie sollen laut Gesetzentwurf Übergangsfristen von drei Jahren greifen, bei Gasetagenheizungen von bis zu 13 Jahren. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, sind Übergangsfristen von maximal zehn Jahren vorgesehen.

Zudem ist eine Befreiung zur Umrüstung im Havariefall für Eigentümer geplant, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, sowie beim Austausch von Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, welche 80 Jahre und älter sind und die selbst im Gebäude wohnen.

Die Länder kritisieren die Altersgrenze und fordern, sie durch eine einfach zu administrierende Härtefallklausel zu ersetzen, die auch konkrete Sachgründe einbezieht und insbesondere soziale Kriterien berücksichtigt, oder auf eine sachlich begründbare Altersgrenze, wie zum Beispiel auf das Renteneintrittsalter abzusenken.

Mieter sollen laut Länderkammer vor einer Belastung mit Mehrkosten besonders teurer Heizverfahren geschützt werden. So soll der Vermieter Brennstoffkosten nicht auf seine Mieter umlegen können, die den Betrag übersteigen, der zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele.

Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Wenn der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, befasst sich der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend mit dem Einspruchsgesetz.

Auch Nachbesserungen am Energieeffizienzgesetz

Die Umsetzung der aktuellen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) durch die Bundesregierung soll laut Länderkammer ebenfalls überarbeitet werden. Am Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stören die Länder detaillierte Bau- und Betriebsvorschriften, die nicht zur Effizienz beitrügen. Außerdem müsse der Bund, die aus dem Gesetzesvorhaben zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehraufwendungen der Länder und Kommunen angemessen ausgleichen. Auch hierzu muss die Bundesregierung jetzt Stellung nehmen.

Digitalisierung der Energiewende 2023 – MsbG und GNDEW
Digitalisierung der Energiewende 2023 – MsbG und GNDEW

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