KWKG 2025 soll am 1. April in Kraft treten
Bundestagsausschuss berät am 29. Januar über einen angepassten Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des KWK-Gesetzes.

++++ Inzwischen wurde das KWK-Gesetz 2025 im Deutschen Bundestag beschlossen - nutzen Sie daher den aktuellen Bericht "KWKG 2025 ante portas - Was kommt auf die KWK-Branche zu?" ++++
Als neunter Tagesordnungspunkt stand am 29. Januar 2025 im Bundestagsausschuss für Klima und Energie der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2025) zur Diskussion. Die nichtöffentliche Sitzung endet um kurz vor 12:00 Uhr – weshalb uns noch keine finalen Informationen vorliegen.
In der Bundestagssitzung am 31. Januar 2025 soll das KWK-Gesetz und einige andere energiewirtschaftliche Gesetze ab 09:45 Uhr in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Ein Inkrafttreten ist für den 01. April 2025 geplant.
Viele Ergänzungen am Vorschlag der CDU-/CSU-Fraktion
Der Entwurf für das neue KWK-Gesetz basiert auf dem von der CDU-/CSU-Fraktion eingebrachte Änderungsgesetz zum KWKG, welches in erster Lesung am 05. Dezember 2024 im Deutschen Bundestag beraten wurde. Einige Änderungen sowie Ergänzungen wurden nach Verhandlungen der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, der SPD und der Grünen in einem Vorschlag zusammengefasst, der das Datum vom 21. Januar 2025 trägt.
Welche Änderungen sind im KWKG 2025 vorgesehen?
Die Geltungsdauer des KWK-Gesetzes wurde leicht angepasst. Gemäß dem vorliegenden Entwurf sollen auch KWK-Anlagen eine Förderung erhalten, wenn diese nach Auslaufen des derzeitigen KWK-Gesetzes – also nach 2026 - in Betrieb gegangenen sind. Voraussetzung ist, dass diese KWK-Anlagen bereits im Jahr 2026 eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten haben oder eine verbindliche Bestellung der Anlage erfolgt ist. Im Falle einer Modernisierung soll gelten, dass die wesentlichen Komponenten für die Effizienzsteigerung spätestens 2026 bestellt wurden.
Eine pauschale Verlängerung bis zum Jahre 2030, wie es das Unions-Papier vorgeschlagen hatte, wurde zurückgestellt. Der Gesetzgeber will hier erst einmal das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich der beihilferechtlichen Betrachtung des KWK-Gesetzes abwarten. Das Urteil wird für das erste Halbjahr 2025 erwartet.
Beim Hocheffizienznachweis bzw. der Zulassungsvoraussetzung wurden die neuen Vorgaben der geänderten EU-Energieeffizienzrichtlinie übernommen. Für neue oder erheblich modernisierte KWK-Anlagen soll gelten, dass die direkten Kohlendioxid-Emissionen aus der KWK-Erzeugung mit fossilen Brennstoffen weniger als 270 Gramm CO2 je Kilowattstunde Energieertrag aus der kombinierten Erzeugung betragen dürfen.
Anlagenbetreiber bis 50 kW haben mehr Pflichten
Gemäß dem Entwurf zum neuen KWKG 2025 sollen Betreiberinnen und Betreiber von KWK-Anlagen bis 50 kW beim systemdienlichen Betrieb stärker in die Pflicht genommen werden.
Auch für (neue) KWK-Anlagen bis 50 kW soll gemäß KWKG-Entwurf vom 21. Januar 2025 gelten, dass sich der Anspruch auf Zuschlagszahlungen auf Null verringert, wenn in diesen Zeiträumen der Wert des Spotmarktpreises ins Negative dreht oder Null beträgt.
Auf KWK-Anlagenbetreiber kleiner KWK-Anlagen kommen damit erhöhte administrative Voraussetzungen und ein ggf. erhöhter Messaufwand zu.
Weitere Änderungen im KWKG 2025
Viele Änderungen, die im neuen KWK-Gesetz vorgesehen sind, betreffen Klarstellungen bereits existierender Regelungen.
Auch Begrifflichkeiten werden angepasst und dadurch teilweise erweitert. So wird aus der industriellen Abwärme nun die unvermeidbare Abwärme, die vielen schon auf dem Wärmeplanungsgesetz und dem Gebäudeenergiegesetz ein Begriff sind.
Aktueller Bericht zum KWKG 2025 nach der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag
BHKW-Infozentrum
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Winter 2024 wird dann die aktualisierte Version der „BHKW-Kenndaten 2024“ zur Verfügung stehen.
Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie bei LinkedIn.
Das umfangreiche Weiterbildungsangebot über BHKW- und Energie-Themen mit rund 50 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen. Seit einiger Zeit ist neben der Möglichkeit an viele Veranstaltungsreihen auch online teilzunehmen der Themenbereich „Rhetorik“ hinzugekommen.

Infolinks
Kontakt
BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Allg. Telefonnummer: +49722296867310
Faxnummer: +49722296867319
E-Mail: info@bhkw-infozentrum.de
Website: www.bhkw-infozentrum.de
Geschäftsführer
Markus Gailfuß